Recht am eigenen Bild in Foren

Hat ein Nutzer, der sich mit dem Betreiber eines (nicht öffentlichen) Forums verstritten hat, das Recht, dass dieser nicht nur, wie in den Forenregeln, denen er bei seiner Registrierung zugestimmt hat, vorgesehen, sich löschen und seine Beiträge pseudonymisieren zu lassen, sondern von diesem darüber hinausgehend zu fordern, sämtliche Fotos, die er darin gepostet hat, löschen zu lassen?
Kennt einer dazu (höchstrichterliche) Entscheidungen?

Auf welches"Recht am eigenen Bild" kann man sich denn berufen, wenn man die erforderliche Einwilligung zur Veröffentlichung n. § 22 KUG mit eigener Veröffentlichung bereits unstreitig erteilt hätte?

G imager761

Gerüchteweise kann man Rechte auch wieder entziehen…
btw, für das Recht am EIGENEN Bild sind die vorgaben für den Inhalt relativ strikt :wink:

hth

Gerüchteweise kann man Rechte auch wieder entziehen…

halte ich auch für ein gerücht. hat man nicht einen vertrag geschlossen? weiß man denn, was da drin steht?

btw, für das Recht am EIGENEN Bild sind die vorgaben für den
Inhalt relativ strikt :wink:

ob es wirklich um das recht am eigenen bild oder das urheberrecht geht, wissen wir auch noch nicht.

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