Recht am eigenen Bild mal anders

Hi,
meines Wissens nach gibt es Einschränkungen im Recht am eigenen Bild wenn man eine Person des Zeitgeschehens ist. So ist hier IMHO eine Zustimmung zur Veröffentlichung in z.B. einer Zeitung nicht erforderlich. Richtig soweit?
Gilt oder könnte das auch gelten wenn eine Wachsfigurnachbildung eines bekannten Politikers in einer Ausstellung/Museum steht?

Grüße,
J~

Hi,

meines Wissens nach gibt es Einschränkungen im Recht am
eigenen Bild wenn man eine Person des Zeitgeschehens ist. So
ist hier IMHO eine Zustimmung zur Veröffentlichung in z.B.
einer Zeitung nicht erforderlich. Richtig soweit?
Gilt oder könnte das auch gelten wenn eine
Wachsfigurnachbildung eines bekannten Politikers in einer
Ausstellung/Museum steht?

grundsätzlich ja. http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild ist ein guter Anfang, entsprechende Quellen für detailliertere Recherchen werden genannt.

Interessant wird hier dann noch die Frage, ob ein Museum eine Zurschaustellung betreibt, um Geld zu verdienen oder eher eine Art Bildungsauftrag (ähnlich wie die Berichterstattung von Zeitungen) erfüllt. Ersteres schränkt nämlich die Einschränkung bei Personen der Zeitgeschichte ein.

Ein Bild von Helmut Kohl in der Zeitung ist auch ohne seine Zustimmung idR. okay, der Verkauf von Kaffeetassen mit seinem Konterfei idR. nicht.

Was ist eine Wachsfigur, Zeitung oder Kaffeetasse?

Gruß,

Malte