Hallo zusammen.
Mal angenommen, es findet ein Training innerhalb einer Firma statt. Dort werden Bilder geschossen, die später online gestellt werden sollen.
Alle erklären gegenüber dem Arbeitgeber, dass sie damit einverstanden sind.
Kurz darauf sind die Bilder auf der Facebook-Seite des Arbeitgebers zu finden. Soweit, so gut.
Nun findet Person A eins der Bilder (Gruppenbild, Person A ist ebenfalls drauf) im Internet als Facebook-Titelbild von Person B (ebenfalls auf dem Gruppenbild, aber NICHT der Arbeitgeber).
Person A ist jetzt dementsprechend verwirrt. Im Grunde genommen hat A der Veröffentlichung zugestimmt, allerdings mit dem Gedanken, dass die Bilder sozusagen Teil der Internetpräsenz sind.
Muss A dulden, dass B diese Bilder auch verwendet?
Mir ist klar, dass es immer heikel ist mit Bildern im Netz, die verbreiten sich superschnell und man hat keine Kontrolle, wer sie wo verbreitet, sich herunterläd, verändert usw.
Mich interessiert nur, ob man der Veröffentlichung (wie im o.g. Fall) grundsätzlich zugestimmt hat (also, alle anderen Anwesenden dürfen das Bild auch verwenden) oder ob ich es jeder Person einzeln erlauben muss.
Gruß!