Recht am eigenen Bild/Veröffentlichung

Hallo zusammen.
Mal angenommen, es findet ein Training innerhalb einer Firma statt. Dort werden Bilder geschossen, die später online gestellt werden sollen.
Alle erklären gegenüber dem Arbeitgeber, dass sie damit einverstanden sind.
Kurz darauf sind die Bilder auf der Facebook-Seite des Arbeitgebers zu finden. Soweit, so gut.
Nun findet Person A eins der Bilder (Gruppenbild, Person A ist ebenfalls drauf) im Internet als Facebook-Titelbild von Person B (ebenfalls auf dem Gruppenbild, aber NICHT der Arbeitgeber).
Person A ist jetzt dementsprechend verwirrt. Im Grunde genommen hat A der Veröffentlichung zugestimmt, allerdings mit dem Gedanken, dass die Bilder sozusagen Teil der Internetpräsenz sind.
Muss A dulden, dass B diese Bilder auch verwendet?

Mir ist klar, dass es immer heikel ist mit Bildern im Netz, die verbreiten sich superschnell und man hat keine Kontrolle, wer sie wo verbreitet, sich herunterläd, verändert usw.
Mich interessiert nur, ob man der Veröffentlichung (wie im o.g. Fall) grundsätzlich zugestimmt hat (also, alle anderen Anwesenden dürfen das Bild auch verwenden) oder ob ich es jeder Person einzeln erlauben muss.

Gruß!

Hallo,

Mich interessiert nur, ob man der Veröffentlichung (wie im
o.g. Fall) grundsätzlich zugestimmt hat (also, alle anderen
Anwesenden dürfen das Bild auch verwenden) oder ob ich es
jeder Person einzeln erlauben muss.

natürlich Letzteres.

Gruß
Christa

Hallo,

abgesehen davon, das das eher eine rechtliche Frage und unter Berücksichtigung der Rechtbrettbeschreibung ggf. nochmal umformuliert werden sollte hier einige Gedanken dazu…
.

Mal angenommen, es findet ein Training innerhalb einer Firma
statt. Dort werden Bilder geschossen, die später online
gestellt werden sollen.

Hier ist schonmal zu bedenken, das es eine „interne Veranstaltung“ ist bzw. die Firmenpolicy nicht bekannt ist.

Alle erklären gegenüber dem Arbeitgeber, dass sie damit
einverstanden sind.
Kurz darauf sind die Bilder auf der Facebook-Seite des
Arbeitgebers zu finden. Soweit, so gut.

Naja, wenn man hierzu seine Erlaubnis gibt ist eh schon alles gegessen!

Nun findet Person A eins der Bilder (Gruppenbild, Person A ist
ebenfalls drauf) im Internet als Facebook-Titelbild von Person
B (ebenfalls auf dem Gruppenbild, aber NICHT der Arbeitgeber).
Person A ist jetzt dementsprechend verwirrt. Im Grunde
genommen hat A der Veröffentlichung zugestimmt, allerdings mit
dem Gedanken, dass die Bilder sozusagen Teil der
Internetpräsenz sind.
Muss A dulden, dass B diese Bilder auch verwendet?

Naja, A hat zugestimmt. Ob B nun von der Firma das Nutzungsrecht für die Bilder bekommen hat ist dann wieder eine andere Frage. Das ist aber das „Problem“ zwischen B und Firma und nicht von A.

Mich interessiert nur, ob man der Veröffentlichung (wie im
o.g. Fall) grundsätzlich zugestimmt hat (also, alle anderen
Anwesenden dürfen das Bild auch verwenden) oder ob ich es
jeder Person einzeln erlauben muss.

Normalerweise stimmt man bei sowas grundsätzlich einer uneingeschränkten Nutzung zu. Was jetzt GENAU in der Vereinbarung steht können wir hier nicht beurteilen.

Gruß
h.

Hallo,

Naja, wenn man hierzu seine Erlaubnis gibt ist eh schon alles
gegessen!

Echt? Firma F kann belegen die Rechte zu besitzen Dritten Rechte zur Nutzungs einzuräumen? Das entnimmst Du dem Text?!? Ich nicht.

Naja, A hat zugestimmt. Ob B nun von der Firma das
Nutzungsrecht für die Bilder bekommen hat ist dann wieder eine
andere Frage. Das ist aber das „Problem“ zwischen B und Firma
und nicht von A.

Sehr wohl. Wenn Firma F die genannten Rechte nicht besitzt, dann darf Sie auch Dritten nicht die Nutzung erlauben.

Normalerweise stimmt man bei sowas grundsätzlich einer
uneingeschränkten Nutzung zu.

Tut man das? Woraus schließt Du das? Aus §31 UrhG?!?

Gruß

osmodius