Recht am eigenen Bild - wann 'vergibt' man es?

Hallo liebe Experten, folgende Frage:

eben war ich bei einer Museumsveranstaltung. Als ich vor einem
Kunstwerk stand, tauchten plötzlich zwei Männer auf, der eine
mit einer Kamera, der andere mit Mikro, halbprofessionelles
Equipment. Auf ihre erste Frage - durchaus noch ernsthaft
gestellt - antwortete ich mit der Gegenfrage, wo denn dieses
Material ausgestrahlt werden würde. „Nirgendwo“ antworteten sie,
es sei für ein Projekt der Kunsthochschule für Medien. Dann
ging´s los, in einer Weise, die schon nicht mehr lustig war -
sie versuchten, mich aus der Reserve zu locken („dieses
Kunstwerk - ein dickes Rohr als Mutter, ein Kind davor,
offensichtlich ein Mutterkomplex - macht dich sowas scharf?“),
ich blieb recht ruhig. Ich als selbst in der Medienbranche
tätiger fand das ja sogar ziemlich witzig. Irgendwann war wohl
genug im Kasten, und sofort waren sie weg.

Meine Frage - rein interessehalber, ich hätte ja mit keinem
sprechen müssen: was wäre, wenn das Material auf einem
öffentlichen Sender ausgestrahlt werden würde? Mein „Recht am
eigenen Bild“ durch die Akzeptanz der Kamera beim „Interview“
habe ich ja nur wegen der Aussage gegeben, daß es ein nicht
öffentliches Projekt der Kunsthochschule war. Oder habe ich es
noch nicht einmal gegeben? Sind solche Teams verpflichtet, nach
der Akzeptanz des Befragten zur Ausstrahlung zu fragen?

Fragt interessiert Joachim

Hmmmm…
Hallo Joachim,

schwierig, schwierig…

eben war ich bei einer Museumsveranstaltung. Als ich vor einem
Kunstwerk stand, tauchten plötzlich zwei Männer auf, der eine
mit einer Kamera, der andere mit Mikro, halbprofessionelles
Equipment. Auf ihre erste Frage - durchaus noch ernsthaft
gestellt - antwortete ich mit der Gegenfrage, wo denn dieses
Material ausgestrahlt werden würde. „Nirgendwo“ antworteten
sie,
es sei für ein Projekt der Kunsthochschule für Medien.

Damit wurde erst einmal festgestellt wofür das zu enstehende Material verwendet werden soll.

Dann
ging´s los, in einer Weise, die schon nicht mehr lustig war -
sie versuchten, mich aus der Reserve zu locken („dieses
Kunstwerk - ein dickes Rohr als Mutter, ein Kind davor,
offensichtlich ein Mutterkomplex - macht dich sowas scharf?“),
ich blieb recht ruhig. Ich als selbst in der Medienbranche
tätiger fand das ja sogar ziemlich witzig. Irgendwann war wohl
genug im Kasten, und sofort waren sie weg.:Meine Frage - rein interessehalber, ich hätte ja mit keinem
sprechen müssen
was wäre, wenn das Material auf einem
öffentlichen Sender ausgestrahlt werden würde? Mein „Recht am
eigenen Bild“ durch die Akzeptanz der Kamera beim „Interview“
habe ich ja nur wegen der Aussage gegeben, daß es ein nicht
öffentliches Projekt der Kunsthochschule war. Oder habe ich es
noch nicht einmal gegeben?

-Mit dem folgenden „dann gings los…“ hast du eigentlich bescheid gewusst, das du gerade aufgenommen wirst und das Material zumindest verbreitet wird. Veröffentlicht steht aber auf einem ganz anderen Blatt.
Rein rechtlich ist zu bewerten unter was für Vorraussetzungen du dein Einverständnis gegeben hast. Hier m.M. nach nur unter dem Aspekt der Hochschule und der Verbreitung - net mehr.

Sind solche Teams verpflichtet,
nach der Akzeptanz des Befragten zur Ausstrahlung zu fragen?

Nein, grundsätzlich nicht.
Wenn der Redakteur nebst Mikro, der Assistent nebst Equipment und der Kameramann mit einer Kamera da stehen und dich OFFENSICHTLICH interviewen, du bei voller geistiger Gesundheit bist - dazu noch volljährig - gibst du dein Einverständnis.
Es ist natürlich nicht die feine Art sich nicht vorzustellen, passiert leider aber oft genug.

Gruß
der Alex

Hallo Joachim,

Hallo!

schwierig, schwierig…

Ja, nicht? Ich grüble auch seit gestern daran… :smile:

Damit wurde erst einmal festgestellt wofür das zu enstehende
Material verwendet werden soll.

Sehe ich auch so. Durch diese Aussage war ich „beruhigt“ - und
fand das ganze, wie gesagt, ganz amüsant.

-Mit dem folgenden „dann gings los…“ hast du eigentlich
bescheid gewusst, das du gerade aufgenommen wirst und das
Material zumindest verbreitet wird. Veröffentlicht steht aber
auf einem ganz anderen Blatt.
Rein rechtlich ist zu bewerten unter was für Vorraussetzungen
du dein Einverständnis gegeben hast. Hier m.M. nach nur unter
dem Aspekt der Hochschule und der Verbreitung - net mehr.

Sagen wir so: hätte der Typ auf meine Frage „wir sind für die
XYZ-Show auf dem Sender ABC unterwegs“ geantwortet, hätte ich
die Sache abgelehnt. In meiner jugendlichen Naivität allerdings
und unter dem Scheinwerferlicht der Kamera meiner Träume dachte
ich allerdings noch nicht einmal an eine mögliche Irreführung.

Nein, grundsätzlich nicht.
Wenn der Redakteur nebst Mikro, der Assistent nebst Equipment
und der Kameramann mit einer Kamera da stehen und dich
OFFENSICHTLICH interviewen, du bei voller geistiger Gesundheit
bist - dazu noch volljährig - gibst du dein Einverständnis.

Aber ist es denn die Pflicht, auf meine Frage die korrekte
Angabe zum Ausstrahlungsort zu machen? Da würde ich doch jetzt
mit einem klaren „Ja!“ antworten.

Es ist natürlich nicht die feine Art sich nicht vorzustellen,
passiert leider aber oft genug.

Stimmt…

Gruß
der Alex

Gruss, dankeschön, Joachim

Pflichten…
Hello again,

Aber ist es denn die Pflicht, auf meine Frage die korrekte
Angabe zum Ausstrahlungsort zu machen? Da würde ich doch jetzt
mit einem klaren „Ja!“ antworten.

Ähm, ok, Austrahlungsort ist die BRD, Europa und die ganze Welt, je nachdem wer mein Kabelsignal abfängt, weiterleitet o.ä.
Nein, im Ernst.
Pflicht ist des net.
Ich MUSS dir nicht sagen wo genau das ausgestrahlt wird - KANN ich auch oftmals gar nicht. Wenn ich für einen Sender unterwegs bin, kann es sein, das Material von anderen Redaktionen oder sogar von anderen Sendeanstalten (siehe Sat 1-ProSieben-Kabel 1-und N-24 Gruppe) Ist eigentlich alles eine Firma, die auch Material untereinander tauschen. Genauso RTL-Group oder die ARD.
Manchmal kommt es sogar vor, das ich gar nicht weiss für welches Format ich gerade drehe, ist aber eher selten.
Deswegen, wenn dir jemand sagt, das ist für Punkt12 (RTL) muss das nicht heißen, das es nicht auch im RTL Nachtjournal kommt.
Wichtig ist, daß du dann dein Einverständnis zur Ausstrahlung gegeben hast, und das gilt im Normalfall halt für die Sendeanstalt.
Etwas anderes sind natürlich Sachen auf Honorarbasis, da siehe bitte genau in den Verträgen nach.

Gruß
der Alex

Grobe Unterschiede
Auch hello again!

In Bezug auf Nachrichtenbeiträge oder Informations-Content gebe
ich dir Recht, hier wird ja auch vieles mehrere male
umgeschnitten und neu ausgestrahlt. Live-Comedy wird jedoch
nicht für die Stange produziert, sondern von einer bestimmten
Produktionsfirma für ein bestimmtes Format - und da sehe ich die
Verpflichtung des entsprechenden Redakteurs / Praktis, auf
Anfrage auf das Format hinzuweisen. Die grobe Richtung kann doch
selbst der kleinste Ton-Assi bestimmen - also auf Nachfrage
benennen, ob es um sich ein komödiantisches oder ernsthaftes
Format handelt.

Angenommen also - und unabhängig von meinem Fall: Kameramann +
Interviewer / Tonmann machen einen dieser gnadenlos unkomischen
„Es geht auf die Sommerzeit zu, die Huren werden umgestellt -
was sagen sie dazu?“-Rohrkrepierer. Die fehlende, aber mit
schauspielerischem Talent gespielte Ernsthaftigkeit des ganzen
fällt dem Interviewten erst nach mehreren unfreiwillig
gelieferten Pointen auf, da ist das Team auch schon in der
Fußgängerzone verschwunden. Da muss das „Opfer“ doch noch
nachträglich die Möglichkeit haben, Einspruch einzulegen. Oder?

Gruss, danke noch einmal für die Antworten,

Joachhim

Hi Joachim,

Angenommen also - und unabhängig von meinem Fall: Kameramann +
Interviewer / Tonmann machen einen dieser gnadenlos
unkomischen
„Es geht auf die Sommerzeit zu, die Huren werden umgestellt -
was sagen sie dazu?“-Rohrkrepierer. Die fehlende, aber mit
schauspielerischem Talent gespielte Ernsthaftigkeit des ganzen
fällt dem Interviewten erst nach mehreren unfreiwillig
gelieferten Pointen auf, da ist das Team auch schon in der
Fußgängerzone verschwunden. Da muss das „Opfer“ doch noch
nachträglich die Möglichkeit haben, Einspruch einzulegen.
Oder?

Yepp, hat es. Sein Einverständnis war in diesem Fallbeispiel ja auch net vorrausgesetzt. O.g. Beispiel bezieht sich auf eine „Verarsche“-Nummer. Der Interviewte geht ja von einer ganz anderen Sachlage aus. Ich glaube auch net, das sich der Sender weigern würde dieses in einem Format zu senden, welches dich dann kenntlich machen würde. Eher gar nicht senden, bzw. pixeln.
Dein Einverständnis kannst du immer im nachhinein noch zurücknehmen. Wenn es dann trotzdem gesendet wird, wirds eng für den Sender.
Nur, ist es bereits gesendet und du sagst dann"…das wollt’ ich aber net…’ und „…ich verklag’ euch…“, dann wirds schwierig weil ich dein Einverständnis als gegeben ansehen konnte.
Gruß
der Alex

1 „Gefällt mir“

Alles klar, vielen Dank für die Auskunft!

Schönes Wochenende noch, Gruss,

Joachim