Recht am eigenen Bild: Wasserzeichen löschen?

Hallo,

Person A spielt in einer Band bei einem Auftritt (somit öffentliche Darbietung auf einer Bühne, keine Privatssphäre).
Person B macht bei diesem Auftritt Fotos (ohne dafür von irgendjemandem beauftragt worden zu sein) und präsentiert sie anschließend im Internet auf seiner Webseite. Dazu fügt er im Bild ein Wasserzeichen ein: „foto-von-person-b“.

Dürfte nun Person A eines dieser Bilder nehmen, das Wasserzeichen entfernen und das Bild für eigene Promo-Zwecke nutzen? Ist das Recht am eigenen Bild quasi höher gestellt als das Urheberrecht?

„Ist das Recht am eigenen Bild quasi höher gestellt als das Urheberrecht?“

Beide Rechte bestehen unabhängig voneinander nebeneinander - nur dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt, das Kunsturheberrecht am dees Abgebildeten am Antlitz des Abgebildeten aber schon zehn Jahre nach dem Tod des Abgebildeten.

Überlebt der Abgebildete den Abbildenden um über 70 Jahre, kann der Abgebildete das Abbild des Abbildenden ohne dessen „§31 UrhG Einräumung von Nutzungsrechten“ nutzen.

Sonst nicht. Nur weil ich auf einem geschützten Werk im Sinne von § 2 UrhG zu erkennen bin, bin ich ja noch nicht der Rechteinhaber an dem Werk. Ich könnte höchstens dem Urheber des Werkes eine Nutzung des Werkes untersagen, falls die dazu nötigen Kriterien der §§ 22 und 23 KUrhG zutreffen.

Gruß aus Berlin, Gerd