Recht am eigenen Bild

Hallo zusammen

Ich bin Hobby Fotograf und fotografiere gerne auf Oldtimerausstellungen entsprechende Fahrzeuge um diese dann über unsere Old und Youngtimer IG unentgeltlich auf einer Website oder auch auf Facebook zu veröffentlichen.
Die Bilder stehen somit jedem zum Download zur Verfügung und ich sehe da auch kein Problem darin , wenn sich jemand das eine oder andere runter kopiert und es für Private Zwecke auf seinen PC lädt und Freude daran hat

gestern ist aber das dritte Bild einer von mir fotografierten Fotoserie mit einem Logo unten im Bildrand aufgetaucht , welches man Kostenpflichtig bei diesem Fotograf bestellen kann .

Ist es rechtlich zulässig das ein Fotograf Bilder aus dem WEB herunter lädt woran er eigentlich keine Vertriebsrechte hat , diese mit dem Logo seiner Firma zu versehen und diese dann in unterschiedlichen Grössen vom 9 x 13 bis zum DIN A 1 Poster zu vertreiben
Mit dem Logo auf dem Bild besagt er ja das er der ursprüngliche Fotograf ist und alle Rechte an dem Bild besitzt , was ja eigentlich nicht der Fall ist

ist das Rechtlich so OK ? , mich ärgert sowas .
Klar ich mache das als Spass an der Freud ohne darüber nachzudenken dafür etwas zu bekommen , aber das dann ein Gewerblicher sich die Bilder ungefragt nimmt , sich diese als sein Eigentum erklärt und sich so den Seckel voll macht , finde ich nicht richtig

wie denkt Ihr ?

Hallo,

Nein, das ist natürlich ganz und garnicht Ok! Er hat eine Urheberrechtsverletzung begangen da er DEIN Bild als seins ausgibt. Das ist klar eine Straftat.

Ich an Deiner Stelle würde davon sofort entsprechende Screensots machen und zum Anwalt gehen! Eine entsprechende Abmahnung oder sogar härtere Strafen sind da durchaus angemessen!

Steht auf der Webseite etwas, wer herunterladen darf und zu welchem Zweck ?

Hallo,

deine Frage hat die falsche Überschrift, „Recht am eigenen Bild“ meint, wenn jemand dich fotografiert und das Foto veröffentlichen möchte, dass du ihm das verbieten kannst.

Natürlich nicht, aber das kannst du dir auch selbst denken. :smile:


Da findest du auch rechtliche Hinweise zur Problematik. Wenn jemand auf einer Privatseite etwas veröffentlicht, wovon der Urheber nicht unbedingt bekannt ist, ist eine Sache (sollte man auch nicht tun, aber ok), aber wenn jemand auch noch Profit dataus schlägt, das geht gar nicht. Ich würde auch zum Anwalt gehen.

Gruß
Christa

Hat er das?
Bislang hat er versucht, fremde Bilder zu verkaufen. Und er hat den Urheber nicht genannt. Und er hat die Bilder veröffentlicht ohne zu fragen. Das sind alles Urheberrechtsverletzung, aber andere als Du behauptest.

Das ist ganz klar KEINE Straftat. Sondern Zivilrecht.

Eine Abmahnung ist keine Strafe, sondern eine Strafandrohung. Und sie nutzt dem Urheber genau gar nichts. Angebracht wäre eine Forderung nach Schadensersatz für die Benutzung der Bilder und die Kosten des Anwalts neben einer strafbewehrten Abmahnung.

Dann ist das bereits eine Verletzung des Urheberrechts. Der Urheber hat Anspruch darauf, dass sein Name genannt wird.
https://dejure.org/gesetze/UrhG/13.html

Hallo,

ich habe das auch schon zweimal erlebt, bin aber nicht zum Anwalt gegangen. Denn dann kann zwar der Anwalt Deinem Urheberrechtsverletzer eine schöne Rechnung (sprich Abmahnung) schicken, aber Du hast finanziell gesehen nichts davon. Deshalb habe ich zur Beweissicherung erst mal Screenshots gemacht und dann eine Email geschrieben, in der ich ihm angeboten habe, dass ich auf alle rechtlichen Schritte verzichten werde, wenn er mir 800,- € Nutzungsgebühr zahlt. In beiden Fällen war das Geld so schnell da, dass ich kaum glauben konnte, dass Banken so schnell sein können. Ob in Deinem Fall 800,- € gerechtfertigt ist, weiß ich nicht. Bei mir hat es sich um Texte gehandelt, aber das wirst Du schnell raus finden können.

da setze ich mal dagegen:

Vielleicht hättest Du doch zum Anwalt gehen sollen.

mit einem Anwalt hätte ich ganz sicher nicht so viel bekommen. Das konnte ich ja nur erreichen, weil diese unausgesprochene Drohung im Raum stand. Denn für den Urheberrechtsverletzer wäre es dann auf jeden Fall wesentlich teurer gekommen. Aber ob bei dem Urheberrechtsverletzer überhaupt etwas zu holen gewesen wäre, ist ja auch fraglich. Denn dann wäre ich zwar im Recht gewesen, hätte aber den Anwalt selber zahlen müssen. Das ist ein ziemlich hohes Risiko. Von dem ganzen Aufwand gar nicht zu reden. So eine kleine Rechnung ist schnell geschrieben, und wie schon gesagt, war da Geld schneller da, als ich schauen konnte.