Eine Person A hat für Person B die mit ihm verheiratet ist ein Foto gemacht, welches für den Arbeitgeber sein sollte.
Der Arbeitgeber hat dieses Foto auf seine Internetseite gestellt.
Der Arbeitsvertrag endet. Kann Person B vom Arbeitgeber verlangen dieses Bild unverzüglich von der Seite zu nehmen?
Wenn der Arbeitgeber das Bild z. B. nach einer gesetzten First immer noch auf der Seite hat, könnte Person A ihn wegen Urheberrechtlicher Belange abmahnen? Kann Schadenersatz verlangt werden, wenn z. B. die private Email Adresse auf der Arbeitgeberseite zu sehen ist (Spam, Viren, Belästigung)?
Sollte der Arbeitgeber überhaupt vor Ende der Beschäftigung aufmerksam gemacht werden?
Hallo (das alle es immer so eilig haben…)
a) Bild muss auf Wunsch des AN unmittelbar entfernt werden.
b) Wieso veröffentlicht der AG die private Mail-Adresse? Zu welchem Zweck? Hatte er hierzu eine Genehmigung? Wenn nicht, sofortige Löschung verlangen, bei Weigerung Anwalt einschalten!
Gruss
Er hat nur eine mündliche Zusage des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer
hat aber bereits Bescheid bekommen das sein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird.
Verstoßt der Arbeitgeber gegen Datenschutzrecht wenn er die Email Adresse des Arbeitnehmers veröffentlicht?
Kann z. B. der Partner der das Bild gemacht hat seine Urheberrechte geltend machen wenn das Bild nicht entfernt wurde?
Er hat nur eine mündliche Zusage des Arbeitnehmers.
Er hat also die Zusage - so what?
Verstoßt der Arbeitgeber gegen Datenschutzrecht wenn er die
Email Adresse des Arbeitnehmers veröffentlicht?
Wieso? Veröffentlicht er die private E-Mail-Adresse?
Kann z. B. der Partner der das Bild gemacht hat seine
Urheberrechte geltend machen wenn das Bild nicht entfernt
wurde?
Wie jetzt?
Ich dachte, der AN hat seine Zustimmung gegeben?!
Ansonsten
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
ABER
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
(wie ich finde, sehr schön erläutert)
VG
Guido