mal angenommen man fotografiert ein Flugzeug, druckt das Foto dann auf eine Tasse, T-Shirt, o.ä. und verkauft dann diese Tasse (um bei dem Beispiel zu bleiben) als Kleinunternehmer.
Da müsste man doch zu erst mit der Fluggesellschaft sprechen, um sich dafür die Genehmigung zu holen. Richtig ???
Wie sieht es aber aus, wenn das Foto so gemacht ist, dass man erkennt, dass es sich um ein Flugzeug handelt, aber nicht, um welche Fluggesellschaft ?? Und dabei meine ich nicht die nachträgliche Bearbeitung mit Fotoprogramm, sondern die Perspektive aus der das Bild gemacht wurde.
Wie sieht es aber aus, wenn das Foto so gemacht ist, dass man
erkennt, dass es sich um ein Flugzeug handelt, aber nicht, um
welche Fluggesellschaft ??
es können weitere Schutzrechte an dem Flugzeug selbst bestehen. Z.B. kann Boing oder Airbus Rechte besitzen, die eine derartige gewerbliche Verwertung tangieren.
Ernsthaft? Dann darf man auch kein Foto mit einer Stadtansicht gewerblich verwenden, wenn da Autos drauf sind, weil man die Marke erkennen kann? Kein Schloß auf ein Mousepad drucken, wenn gerade ein Mer***es davor steht?
Das Urheberrecht hat der Fotograf und Gegenstände können kein
Persönlichkeitsrecht besitzen. Daher sollte es da keine
Probleme geben.
Das würde bedeuten : Da Fotograf ein Lehrberuf ist, darf nicht jeder Kleinunternehmer so einfach gewerblich ein Fotoartikel verkaufen, da dazu ein Fotograf (da es ein Handwerksberuf ist, sogar ein Meister) dazu nötig ist. Sehe ich das richtig ??
Das verstehe ich jetzt nicht, was hat das mmit einem Lehrberuf zu tun? wir haben vor zwei Jahren in Buch herausgegeben und die Fotos dazu selbst gemacht. Kein Problem.
In der Frage ging es doch, glaube ich, darum, ob man Markenartikel fotografieren und die Fotos verkaufen darf. Das darf man vermutlich nicht, aber wie das mit Autos auf allgemeinen Stadtaufnahmen aussieht, weiß ich auch nicht.
Ernsthaft? Dann darf man auch kein Foto mit einer Stadtansicht
gewerblich verwenden, wenn da Autos drauf sind, weil man die
Marke erkennen kann? Kein Schloß auf ein Mousepad drucken,
wenn gerade ein Mer***es davor steht?
die Frage ist natürlich berechtigt, bezieht sich aber auf eine andere Situation. In dem von Dir genannten Beispiel wäre der Mer***es nur Beiwerk.
Das Urheberrecht hat der Fotograf und Gegenstände können kein
Persönlichkeitsrecht besitzen. Daher sollte es da keine
Probleme geben.
ach…
Du meinst also, dass nur Persönlichkeitsrechte bei Fotos zu beachten sind?
Hättest Du meine Beiträge, insbesondere die von mir verlinkten Seiten gelesen, wüsstest Du natürlich, dass das Unsinn ist.
Wer so gar keine Ahnung von Urheber- und Leistungsschutzrecht sollte sich nicht mit völlig unpassenden und falschen Beiträgen einmischen und völlig korrekte Aussagen so laienhaft zu widerlegen versuchen.