Recht an 'Alleweltsnamen'?

Hallo

Wenn jemand zu Grafik-Demonstrationszwecken ein Logo erstellt und dort anstelle dem allseits beliebten „Mustermann AG“ den Namen „Schröder Bau“ nimmt (damit das Logo und die Herkunft des Logos - nämlich Bau-Branche verständlich werden), kann dann jemand von einem Unternehmen „Schröder Bau“ irgendwelche „Urheberschutzverletzungen“ (bzw. irgendwelche Rechtlichen Ansprüche) geltend machen, wenn es zig Firmen mit dem Namen „Schröder Bau“ gibt?

Sagen wir das Logo soll ein Beispiellogo für die Arbeiten einer Werbeagentur oder ähnliches sein (ist es aber nicht, nur als Beispiel/Vergleich).

Vielen Dank

Gruß
Andreas

Hallo,

Wenn jemand zu Grafik-Demonstrationszwecken ein Logo erstellt
und dort anstelle dem allseits beliebten „Mustermann AG“ den
Namen „Schröder Bau“ nimmt (damit das Logo und die Herkunft
des Logos - nämlich Bau-Branche verständlich werden), kann
dann jemand von einem Unternehmen „Schröder Bau“ irgendwelche
„Urheberschutzverletzungen“ (bzw. irgendwelche Rechtlichen
Ansprüche) geltend machen, wenn es zig Firmen mit dem Namen
„Schröder Bau“ gibt?

siehe zunächst http://de.wikipedia.org/wiki/Marke_%28Recht%29

Kurzum: Nein. Hier dürfte es keine Probleme geben.

Der „jemand“ sollte sich aber intensiver mit der Thematik auseinandersetzen, wenn er in Zukunft mit solchen Sachen Geld verdienen möchte.

Gruß

S.J.