ich habe eine Frage zur Registrierung von Domainnamen.
Nehmen wir an ich registriere mir eine Domain die z.B. www.berlin.de oder www.audi.de lautet (ich weiss - die sind schon vergeben, aber als Beispiel halt).
Kann man mir die gegen meinen Willen wieder abnehmen weil z.B. jemand Rechte an dem Namen hat oder sonst irgendwelche Ansprüche an den Namen geltend machen kann?
Darf ich Domains registrieren und z.B. auf eine andere Seite weiterleiten, deren Inhalt mit dem Namen in keinster Weise in Verbindung steht, weil ich mir von dem Bekanntheitsgrad des Namens viele Besucher verspreche?
Damit meine ich ob ich Domains für meine Zwecke registrieren darf, auch wenn ich zu dem eigentlichen Domainnamen keinerlei Bezug vorweisen kann?
Hallo,
und wie sieht es aus, wenn ich gerne eine Domain hätte, die schonirgend so ein Dödel reserviert hat, ohne einen Bezug dazu zu haben. Ich denke da grad an www.medizingeschichte.de als Medizinhistorikerin tät die mir schon gefallen aber seit Jahren sieht die gleich aus (hier entsteht eine Internetpräsenz, haha von wegen)
Und der Besitzer scheint keinerlei Bezug dazu zu haben (ist zumindest kein Medizinistoriker, sondern hat noch jede Menge andere Adressen.)
Wird das nun ein teurer Rechtsstreit, den ich mir nicht leisten kann, oder muss er die abgeben, wenn er keinen Bezug beweisen kann?
Bis dann Susanne
ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, glaube aber nicht dass du einen Herausgabeanspruch hast. Womit willst du diesen begründen? Damit dass deine HP Inhaltlich passen würde? M.E. keine Chance.
Der Inhaber einer Domain ist nicht verpflichtet Inhalte online zu stellen.
Einen Grabberdienst beauftragen, und diesen Jahr für Jahr in der Hoffnung bezahlen, dass der bisherige Eigentümer die Domain irgendwann mal aufgibt.
An den Eigentümer mit einem Angebot herantreten, ihm die Domain abzukaufen.
Eine Klage auf Freigabe hat bei Domainnamen an denen man keine Namens- oder Markenrechte geltend machen kann keine Aussicht auf Erfolg. Maximal wird die generelle Nutzung eines beschreibenden Domainnamens verboten, was ganz trickreich ist, denn ein solches Verbot wirkt nur zwischen den Parteien und man kann diese damit zwingen, sich über die Nutzung auseinanderzusetzen (salomonische Entscheidung).
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]