Recht an eigenem Bild eines öff. Gebäudes

Nach § 59 (1) UrhG ist es zulässig, „Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben“.
Wikipedia definiert die Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) als die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus auf Privatgrundstücken zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung.

Meine Frage ist nun, ob somit jegliche Veröffentlichung (gewerblicher / kommerzieller Hintergrund) zulässig ist?
Im Detail geht es mir um ein Foto (Frontalaufnahme) der Semperoper, das als Titelbild für einen Roman dienen soll. Das Foto wurde von mir selbst - von einem öffentlich zugänglichen Platz aus - aufgenommen.

Wenn diese Art der Veröffentlichung zulässig ist, muss anderweitig etwas beachtet werden? (Kennzeichnung, "Quellen"angabe o.ä.)

Vielen Dank im Voraus :smile:
Grüße
Kwini

Hallo,

empfehle folgenden Link:

http://www.panthermedia.net/

Bei dieser Agentur gibts irgendwo ein paar sehr gute Beschreibungen, welche Bilder wie verwendet werden dürfen.
Im Fall der Semperoper bin ich mir sicher, dass eine Veröffentlichung zu redakltionellen Zwecken erlaubt ist; ob bei einer kommerziellen Verwendung, wie auf einem Buchcover, hier noch was beachtet werden muss, weiß ich jetzt leider nicht genau.

LG,
Markus