Nach § 59 (1) UrhG ist es zulässig, „Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben“.
Wikipedia definiert die Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) als die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus auf Privatgrundstücken zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung.
Meine Frage ist nun, ob somit jegliche Veröffentlichung (gewerblicher / kommerzieller Hintergrund) zulässig ist?
Im Detail geht es mir um ein Foto (Frontalaufnahme) der Semperoper, das als Titelbild für einen Roman dienen soll. Das Foto wurde von mir selbst - von einem öffentlich zugänglichen Platz aus - aufgenommen.
Wenn diese Art der Veröffentlichung zulässig ist, muss anderweitig etwas beachtet werden? (Kennzeichnung, "Quellen"angabe o.ä.)
Vielen Dank im Voraus 
Grüße
Kwini