Recht an Familienphotos

Hallo,

mich würde interessieren ob es zu folgendem Fall eine Lösung gibt.

Frau und Herr A waren lange verheiratet bis Frau A erkrankte un wenig später verstarb. Herr A wurde wenig später Frau C vorgestellt, die er dann geheiratet hat. Frau C kapselt Herrn A von der bisherigen Familie ab, Herrn A geht es zusehends schlechter bis er verstirbt. Herr A hat alte Photos seiner Kinder, Eltern und Enkel mitgenommen in die neue Wohnung.

Haben die leiblichen Kinder eine Möglichkeit diese Sachen zu fordern? Frau C ist auf keinem der Bilder (kein persönlicher Bezug), auch sind viele Bilder erst durch den Tod des Vaters von Herrn A in die Hände von Herrn A gekommen.

Bin für jeden Tipp dankbar!

Haben die leiblichen Kinder eine Möglichkeit diese Sachen zu
fordern? Frau C ist auf keinem der Bilder (kein persönlicher
Bezug), auch sind viele Bilder erst durch den Tod des Vaters
von Herrn A in die Hände von Herrn A gekommen.

Frau C und die leiblichen Kinder sind Erben von Herrn A, insofern haben auch die Kinder Anspruch auf Gegenstände aus dem Nachlaß ihres Vaters. Wie das Erbe im Einzelnen aufgeteilt wird bestimmt im Extremfall das Nachlaßgericht.