Also ich befürchte, das sieht aus zwei Gründen schlecht aus. Zum einen, wenn die Firma die Email speziell für Kündigungen oder Widerrufe einegerichtet hat, wird das wohl auch bei Beginn der Sache angegben worden sein und du/sie darauf hingeweisen worden sein. Und zum anderen hat man bei Widerruf via Email immer das Risisko der fehlerhaften übermittlung, wenn man nicht nachweisen kann, dass ordentlich übermittelt wurde, muss man die fehelerfrei Übermittlung nachweisen und das wird meist sehr schweirig…aber das Alles (oben Gesagte) hängt sehr vom Einzelfall ab…kann man leioder nicht mit 100% sagen, wie ein Richter das dann sieht… Hoffe ich konnte ein wneig helfen…G JAG
Wenn eine Firma zwei email adressen angegeben hat,
beispielsweise [email protected] und [email protected] und ich eine
mail an [email protected] schreibe, um eine vereinbarung zu
widerrufen, in der angeblich stand, ich solle Widerrufe [email protected] schicken,
gilt das dann dennoch als zugestellt?