Was kann man machen, wenn man in einem laufenden Verfahren den Anwalt wechseln möchte, weil er Fristen verfallen läßt, keine Infos weiter gibt oder keine Schreiben aufsetzt usw. sondern nur die Prozesskostenhilfe durchbekommen hat?
Dieser RA schickt keine Protokolle weiter, keine selbst aufgesetzten Schreiben ( wenn er überhaupt etwas verfasst ) bzw erhaltene Schreiben oder Abschriften der Gegenpartei zu. Mandant würde ihn gerne wechseln, absetzen, feuern ! Aber damit müsste der Richter einverstanden sein und die 3 Parteien,( RA, Gegenpartei Jugendamt und der Richter) spielen zusammen gegen Mandant. Was kann man denn da bloß gegen machen, die Mandantin fühlt sich im Recht aber kann sich nicht alleine wehren?
Hallo
Ich würde auf jeden Fall zur Anwaltskammer gehen und die ganze Sache denen einmal schildern .
viele Grüße noro
Hallo,
zur Rechtsanwaltkammer gehen ist ja wieder einmal ein Ratschlag, der wohl nur erteilt wurde, um hier „tröstliches zu schreiben“.
Wenn ein Rechtsanwaltswechsel durch das Gericht blockiert wird, dann liegen massivste Gründe vor, dass man den Anwaltswechsel unterbindet.
ist es ein Pflichtanwalt?
Generell besteht die Möglichkeit, sich über den Rechtsanwalt bei der Anwaltskammer zu beschweren; dies erfolgt schriftlich und muss begründet werden.
Die Rechtsanwaltskammer wird dann die Beschwerde prüfen und ggf. gegen den Rechtsanwalt einen Verweis erteilen, mehr aber auch nicht.
Da andere Rechtsanwälte, die ebenfalls im gleichen Anwaltskammerbezirk tätig sind, die Beschwerde gegen ihren „Kollegen“ prüfen, kommt oftmals nicht einmal ein Verweis raus.
Sollte der Rechtsanwalt gegen seine Pflichten verstoßen haben, gäbe es die Möglichkeit des Straftrantrages bei der Staatsanwaltschaft und wenn der Rechtsanwalt durch Unterlassung oder fehlerhafter Mandatsausübung Schaden zugefügt hat, kann der RA verklagt werden und seine Berufshaftpflicht würde den Schaden übernehmen.
lG
Strafbares Handeln allüberall
Servus,
unter welchen Umständen kann ein Richter über die anwaltliche Vertretung einer Partei bestimmen?
Achja, und bevor ichs vergesse: Von welchem Straftatbestand sprichst Du?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
sofern der Anwalt in der Tat seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und tatsächlich Fristen versäumt haben, die nachteilig für den Mandanten sind würde ich auch empfehlen ggf. die Rechtsanwaltskammer hinzuziehen.
Des weiteren wäre es mir absolut neu, dass u.a. ein Richter darüber bestimmen darf, ob ein Mandant den Anwalt wechselt oder eben nicht. Selbst bei Bewilligung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe kann der Mandant jederzeit wechseln, vor allen Dingen dann, wenn wie vorliegend das Mandanten-Rechtsanwalt-Verhältnis derart zerrüttet ist und keine wirkliche Vertrauensbasis mehr vorliegt. Man sollte sich allerdings u.a. darüber im Klaren sein, dass Prozesskostenhilfe nur für einen Anwalt bewilligt wird. Dass heißt für den Mandanten erst einmal, dass ein Anwalt auf jeden Fall von ihm selbst zu zahlen wäre. Stellt sich dann im Weiteren heraus, dass der „alte“ Anwalt tatsächlich nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat, könnte man ggf. Regressansprüche gegen ihn geltend machen.
Als freier Mensch kann man jederzeit seinen Anwalt wechseln. Einfach zum nächsten gehen, der übernimmt das auch gleich die Kündigung des alten Anwalts. Dem Gericht ist das völlig egal.
Nur wenn Dritte das Verfahren zahlen, dann machen die die Musik. Bei Prozesskostenhilfe entscheidet der Richter ob das Verfahren aussicht auf Erfolg hat.
Nur weil ein Mandant meint das irgendwelches Zeug ans das Gericht geschickt werden muss, muss das der Anwalt noch lange nicht machen. Den hat man ja genau deswegen beauftragt das er den Fall vor Gericht verhandeln soll. Nicht irgendeinen Blödsinn zu schreiben.
Wenn vor Gericht kein Anwaltszwang herrscht (Amtsgericht) braucht man keinen Anwalt und kann auch selber Sachen zum Gericht schicken.
Die eigentliche Frage wäre doch: Warum meine ich es besser zu wissen als mein Anwalt.
Übrigens: Verschuldet der Anwalt durch verpasste Fristen den Untergang, haftet er. Das wäre ein neues Fall für den man erneut Prozesskostenhilfe bekommen würde.
Nur weil das aber steht das man 4 Wochen Zeit hat Stellung zu nehmen, muss man das aber nicht zwingend. Es kann auch besser sein nichts zu schreiben - um das zu beurteilen hat man den Anwalt.