Guten Morgen,
angenommen sei folgendes:
Susi Fleißig arbeitet als Teilzeitangestellte. Nach 16 Monaten der Betriebszugehörigkeit erfährt Sie, dass die Vollzeitbeschäftigten schon immer ein 13. Gehalt erhalten; Sie aber nicht. Sie informiert sich und erfährt, dass sie aufgrund dieser betrieblichen Übung sowie des Gleichstellungsgesetz (oder heißt es Gleichbehandlungsgesetz??) ebenfalls ein Recht auf Zahlung des 13. Gehaltes hat.
1.) Hat Susi Fleißig ein Recht auf Zahlung des 13. Gehaltes?
2.) Kann Sie für das bisher nicht gezahlte 13. Gehalt Verzugszinsen verlangen?
Vielen Dank für Antworten.
Hi!
Auf welcher Grundlage wird den Vollzeitbeschäftigten ein 13. Entgelt gezahlt?
Es ist durchaus möglich, dass nur Teile der belegschaft eine zuwendung bekommen, andere jedoch nicht! Vertragliche Vereinbarung wäre der einfachste Grund…
LG
Guido
Hallo Guido,
bei den Vollzeitbeschäftigten steht es im Vertrag. Aber wo bleibt denn da die Gleichbehandlung? Es ist doch eine Benachteiligung von Susi.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
bei den Vollzeitbeschäftigten steht es im Vertrag. Aber wo
bleibt denn da die Gleichbehandlung? Es ist doch eine
Benachteiligung von Susi.
So, wie es eine Benachteiligung eines neuen Mitarbeiters wäre, wenn er nicht das gleiche Gehalt bekommt, wie einer, der schon seit 20 Jahren in der gelichen Abteilung ist?
Dann wären ja alle jungen MA im öffentlichen Dienst benachteiligt…
LG
Guido