nehmen wir an, meine Schwester wurde wirtschaftlichen Gründen gekündigt. Jetzt kommt aber raus, dass die Tochter vom Chef diesen Posten übernommen hat. Wäre diese Kündigung dann überhaupt noch rechtskräftig bzw. stünde meiner Schwester dann eine Abfindung zu?
ein generelles Recht auf Abfindung gibt es nicht. Das wird der Richter beim Arbeitsgericht im Einzelfall entscheiden, ob hier eine Abfindung angebracht ist oder nicht.
Vorausgesetzt natürlich, es wurde rechtzeitig Kündigungsschutzklage eingereicht, sprich: max. drei Wochen nach Zugang der Kündigung.
Das ist natürlich nicht der Fall, da man ein Unternehmen, dass im Laufe von Monaten oder gar Jahren gesundet, ja nie wieder personell aufrüsten könnte.
Selbst, wenn die Stelle kurzfristig wieder besetzt wird, ist das pauschal eine ausgesprochen gewagte Aussage!
Aber hier steht ja schon ziemlich klar:
und dem ist nicht wirklich etwas hinzuzufügen (einen Sozialplan wird es kaum geben, das wüsste der Betroffen wohl).
So einfach ist das glaube nicht. Ich habe aber mal gelesen, dass wenn der kündigungsgrund ziemlich schwach ist, dass da eher mal eine abfindung gezahlt wird, um stress zu vermeiden (Quelle: http://fragwerner.de/anwalt-arbeitsrecht-muenchen). Wenn aus wirtschaftlichen gründen gekündigt wird, wird es sicher auch keine abfindung geben. Aber zur not frag mal jemanden, der sich wirklich damit auskennt. Mir ist auch so, als hätte ich mal gelesen, dass eine stelle, die aus wirtschaftlichen gründen gekündigt wurde, gar nicht wieder besetzt werden darf. Aber bin mir da jetzt nicht ganz sicher.
Wie gesagt, war mir da auch nicht so sicher. Dachte nur, wenn jemand aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt wird, dass es auch fast schon logisch ist, dass genau die Stelle nicht wieder sofort besetzt werden darf. Irgendwann mal natürlich schon!