Recht auf akteneinsicht als verletzte?

habe ich als verletzte eines verkehrsunfalls selbst ein recht auf akteneinsicht oder nur mein rechtsanwalt? mein anwalt sagt, er dürfe das polizeiprotokoll und die ermittlungsergebnisse der polizei nicht für mich kopieren. ich wurde vor einem jahr schwerst verletzt und möchte prüfen was und warum nichts gelaufen ist.
danke für hilfe!

es ist schon richtig, dass nur dein anwalt einsicht in die sogenannten -strafakten- polizeiliche ermittlungsaakten hat. jedoch dort, wo du als patient behandelt worden bist, arzt, krankenhaus hast du selbst das recht auf akteneinsicht in deine patientenakte.

grüße hook