Recht auf ALG1, Nahtlosregelung

Hallo zusammen,

ich bin seit dem 20.08.21, nach 78 Wochen Krankengeldbezug aufgrund einer Erkrankung, ausgesteuert worden. Seitdem lebe ich von meinen letzten Geldreserven die sich dem Ende zuneigen. Ich bin zurzeit nicht in der Lage zu arbeiten, nicht Mal 3 Stunden am Tag. Einen Antrag auf ALG1 habe ich rechtzeitig gestellt (vor meiner Erkrankung meine Beiträge auch ausreichend lange gezahlt). Fragebogen mit Vollmachten für Auskünfte bei meinen Ärzten habe ich diesbezüglich ausgefüllt. Das Ergebnis des Gutachtens soll mir erst am 08.11.21 eröffnet werden. Dadurch, dass mein Arbeitgeber meine Arbeitsbescheinigung das erste Mal falsch ausgefüllt hat und sich das zweite Mal sehr viel Zeit beim ausfüllen gelassen hat, wurde die Arbeitsbescheinigung erst am 29.09.21 abgeschickt. Ich habe eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt, die auch bereits genehmigt worden ist. Derzeit warte ich noch darauf, dass ich die Reha antreten kann.

Folgende Fragen habe ich diesbezüglich: Habe ich überhaupt ein Recht auf ALG1 im Sinne der sogenannten Nahtlosregelung? Gilt der Rehanatrag als Antrag auf Erwerbsminderungsrente, da die Nahtlosregelung ja nur greift wenn ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt worden ist.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, mir steht das Wasser bis zum Hals :frowning:

Das wird sich alles so schnell nicht bereinigen lassen!
Geh zum Sozialamt Deiner Stadt, Gemeinde etc. und schildere da Deine Misere, damit Du wenigstens Grundsicherung bekommst und wieder krankenversichert bist. Die KV verlangt erbarmungslos die nun ausstehenden Beiträge von Dir zurück, lass Dich dazu auch beraten.
ramses90

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Hallo,
zum Thema Nahtlosigkeit hier ein interessanter Beitrag - https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/elterngeld/nahtlosigkeitsregelung-setzt-die-bereitschaft-voraus-den-vermittlungsbemuehungen-der-agentur-fuer-arbe/

Gilt der Reha-Antrag als Antrag auf Erwerbsminderungsrente, da die Nahtlosregelung ja nur greift wenn ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt worden ist.

Nein, gilt er nicht automatisch, sondern wenn die Rentenversicherung eine Reha ablehnt weil es keine Erfolgsaussichten gibt und stattdessen den Reha-Antrag in einen Rentenantrag umdeutet
Gruss
Czauderna

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