Recht auf alle öffentlich rechtlichen Sender? GEZ

Hallo,

die Einspeisung der Programme wird anscheinend einerseits durch die Landesmediengesetze geregelt, bzw. haben die Betreiber das Recht, die Sender/Programme die sie anbieten in gewissem Rahmen auszuwählen.

Da man ja GEZ bezahlt, müsste man doch eigentlich das Recht haben auch alle öffentlich rechtlichen Sender empfangen zu können.

Zumindest für mein Rechtsgefühl. Denn ich bezahle ja für die (alle) öff.-rechtl. Sender und kann aber nicht unbedingt alle diese Sender anschauen. Daher wird mir ja ein Teil dessen, für den ich bezahle vorenthalten.

Wie sieht denn da die Rechtslage aus?

TM

Hallo,

Da man ja GEZ bezahlt, müsste man doch eigentlich das Recht
haben auch alle öffentlich rechtlichen Sender empfangen zu
können.

kann man auch, man muss sich nur in die Nähe des jeweiligen Senders begeben.

Das ist hier keine Rechtsfrage, sondern eine Frage der technischen Möglichkeit. Wegen der Erdkrümmung kann man einen UKW-Sender eben nur eine gewisse Entfernung vom Sender noch empfangen.

Man kann nicht einfach in Köln auf 100,0 MHz WDR1 ausstrahlen, in Frankfurt dann nochmal, das kommt zu Kopplungen. Deshalb verwendet der Deutschlandfunk z.B. bundesweit ca. 30 verschiedene Frequenzen.

Irgendwann ist das Frequenzband einfach voll, deshalb muss man selektieren.

Versuch es mal auf Langewelle, oder auf Kurzwelle wo die deutsche Welle sendet.

Über Satellit bekommt man übrigens alle Sender, für die man GEZ bezahlt. Denn auch für die privaten Sender zahlt man GEZ, ein Teil davon wird an sie bezahlt. Deshalb ist deinem Anspruch auch genüge getan.

Hallo,

Denn auch für die privaten Sender zahlt man GEZ,
ein Teil davon wird an sie bezahlt. Deshalb ist deinem
Anspruch auch genüge getan.

ich glaube, du meinst, dass die Landesmedienanstalten, die die Aufsicht über die Privatsender haben, für diese Aufsicht einen Teil der Rundfunkgebühren bekommen.

http://www.mdr.de/rundfunkgebuehren/2851362.html

Die Privatsender hätten bestimmt gern Gebühren, bekommen Sie aber nicht.

http://www.ureader.de/msg/14871799.aspx

VG
EK

Das nenne ich Erbsenzählerei und geht am eigentlichen Kern der Frage voll vorbei.

Hallo Termid,

was soll denn jetzt die Ansprache?

Wie du leicht sehen kannst, habe ich nicht auf die Frage geantwortet. Das hast du ja schon umfassend und richtig getan. Ich habe mir lediglich erlaubt, das Falsche zu korrigieren, der Gedankenaustausch ist der Sinn eines Forums, und gerade GEZ ist ein Reizthema, da sollte man nicht auch noch falsche Infos verbreiten.

VG
EK

3 Like

GEZ auch an private Sender
Also für alle:
Die GEZ-Gebühren gehen allein an ARD, ZDF, 3Sat, arte, die Dritten und so weiter – oder ganz einfach: an alle Sender, wo nach 20 Uhr keine Werbung mehr läuft.

Und da sind auch wenige private bei.
Radio- sowie Fernsehsender. Sogar über Satellit.

(12.436 GHZ, Sym. 22.000 Pol. H) nur ein Beispiel, suchen dürft ihr selber.

Hallo,

danke für die Antwort.

Mir ging es zwar mehr um TV-Sender, und dass die Netzbetreiber einfach ein öffentlich rechtliches Programm rausnehmen dürfen und stattdessen reine Werbesender z.B. QVC und so ein Mist in die Senderliste aufnehmen.

Wie ich inzw. gelesen habe, liegt das anscheinend daran, dass die öff.-rechtl. keine einspeisgebühren zahlen wollen, oder halt weniger zahlen.

Schade eigentlich, nicht jeder hat ja Satellit-TV und muss z.B. Kabel-TV nehmen (Z.B. wg. Mietvertrag).

TM

Mir ging es zwar mehr um TV-Sender, und dass die Netzbetreiber
einfach ein öffentlich rechtliches Programm rausnehmen dürfen
und stattdessen reine Werbesender z.B. QVC und so ein Mist in
die Senderliste aufnehmen.

Das hat mit der sogenannten „gleichmäßigen Verteilung“ oder auch „Ausgewogenheit“ zu tun. Beim Kabel-TV sind eben nur 32 Kanäle zu verteilen. Manche Sender splitten sich den Kanal, so sendet der KiKa tagsüber und abends/nachts läuft da was anderes.

Schade eigentlich, nicht jeder hat ja Satellit-TV und muss
z.B. Kabel-TV nehmen (Z.B. wg. Mietvertrag).

Es ist dir unbenommen, trotzdem eine Schüssel auf den Balkon zu installieren. Es muss nur die Himmelsrichtung stimmen und es muss in der Richtung freie Sicht auf den Horizont ab ca. 5° sein. Astra muss nach Süd-Ost ausgerichtet werden.

Hallo,

Die GEZ-Gebühren gehen allein an ARD, ZDF, 3Sat, arte, die
Dritten und so weiter – oder ganz einfach: an alle Sender, wo
nach 20 Uhr keine Werbung mehr läuft.

Das bezweifle ich jetzt einfach mal.

Und da sind auch wenige private bei.

Da hätte ich jetzt gern mal gewusst, welche das denn sein sollten.

Kann es sein, dass Du einen öffentlich-rechtlichen Sender nicht als solchen erkannt hast? Es ist ganz klar festgelegt, an wen die Rundfunkgebühren gehen. Ein Privatsender ist definitiv nicht dabei, das wäre gesetzwidrig. Nachzulesen: http://gez.de/gebuehren/gebuehreneinzug/index_ger.html (unten auf der Seite findet man die Verteilung an die einzelnen Sendeanstalten)
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

danke, aber…

Es ist dir unbenommen, trotzdem eine Schüssel auf den Balkon
zu installieren.

…das stimmt so pauschal leider nicht, da dies mietrechtlich nicht immer möglich ist. Eine Sat-Anlage auf dem Balkon kann verboten werden.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/schues…

TM

Hallo,

Es ist dir unbenommen, trotzdem eine Schüssel auf den Balkon
zu installieren.

…das stimmt so pauschal leider nicht, da dies mietrechtlich
nicht immer möglich ist. Eine Sat-Anlage auf dem Balkon kann
verboten werden.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/schues…

Zitat daraus:
"Oft kann sich der Mieter mit einer auf mobilem Ständer ohne feste Verbindung mit dem Baukörper auf dem Balkon der Mietwohnung installierte Parabolantenne behelfen. Diese braucht der Mieter auf das Verlangen des Vermieters nicht zu beseitigen, sofern eine einschlägige ästhetische Beeinträchtigung des Hausanblicks nicht besteht. AG Herne-Wanne, Urteil vom 28. Juli 2000, Az: 3 C 193/00 Quelle WuM 2001, 277 "
Pauschal :wink: kann der Vermieter das also auch nicht verbieten, zumal aktuelle Anlagen wesentlich kleiner sind als noch vor 10 Jahren.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

letzlich ist das alles OT.

Ich woillte nur darlegen, dass nicht grundsätzlich ein Anspruch darauf besteht, eine Satellitenschüssel auf dem Balkon aufstellen zu dürfen.

Und dise meine Behauptung hast du auch mit deinem Einwand nicht widerlegt. Fakt ist, es kommt auf den Einzelfall an. Ein generelles Recht gibt es definitiv nicht, was du durch deinen Einwand/zitat aus meinem Link ja auch bestätigt hast.

Zitat: _ Oft kann sich der Mieter mit einer auf mobilem Ständer ohne feste Verbindung mit dem Baukörper auf dem Balkon der Mietwohnung installierte Parabolantenne behelfen._

Oft heißt eben nicht immer. Nich mehr und nicht weniger wollte ich mit meinem Hinweis ausdrücken.

TM

Hallo,

Ich woillte nur darlegen, dass nicht grundsätzlich ein
Anspruch darauf besteht, eine Satellitenschüssel auf dem
Balkon aufstellen zu dürfen.

Und ich behaupte: grundsätzlich hat man dieses Recht.
Eingeschränkt wird es dadurch, dass der Vermieter (z.B. aus optischen Gründen) Einwände hat. Er kann es aber nicht ‚einfach so‘ verbieten, er muss Gründe haben. Anders der Mieter - da reicht der Wunsch. Und genau das nennt man dann ‚grundsätzlich‘.

Zitat: _ Oft kann sich der Mieter mit einer auf
mobilem Ständer ohne feste Verbindung mit dem Baukörper auf
dem Balkon der Mietwohnung installierte Parabolantenne
behelfen._
Oft heißt eben nicht immer.

Oft heißt für mich: ‚nicht immer, aber in der Mehrzahl der Fälle‘. Erst recht im Kontext Deines Links.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner

1 Like

Und da sind auch wenige private bei.

Da hätte ich jetzt gern mal gewusst, welche das denn sein
sollten.

Kann es sein, dass Du einen öffentlich-rechtlichen Sender
nicht als solchen erkannt hast?

Hallo Loderunner,

es hat ein wenig gedauert, bis ich alle 400 und noch was TV-Sender und einige hundert Radiosender auf Astra abgesucht hatte, extra um keine Antwort schuldig zu bleiben.

Es handelt sich dabei ausschliesslich um Kirchensender, im Satellitenradio fand ich den Evangeliumsrundfunk (es sind sicher noch mehr) der auch ins Kabel eingespeist wird, und im TV die deutschsprachigen Sender:
EWTN
Bibel TV
E-RF (Evangeliumsrundfunk)
Hope Channel
Die Neue Zeit
K-TV (Kirche und Kultur)

Es sind Sender der evangelischen, katholischen und neuapostolischen Kirche.

Und die sind sehr wohl privat, weil in Deutschland Staat und Kirche durch Gesetzt strikt getrennt ist, und bekommen auch eine Zuteilung aus den GEZ-Einnahmen.

Die Bedingung ist nur, dass nach 20:00 Uhr keine Werbung gemacht werden darf. Diese Sender machen tagsüber durchaus Werbung, wie die öffentlich-rechtlichen auch, um z.B. die Bibel an den Mann/Frau zu bringen.

Schönen Gruß
Termid

Hallo,
Danke für Deine Mühe, aber sie war vermutlich sinnlos.

Wo genau steht denn, dass diese Sender GEZ-Gebühren bekommen? Im Geschäftsbericht der GEZ (http://gez.de/e160/e161/e1248/gb2008.pdf), in dem alle Ausgaben aufgelistet sind (Seite 41), findet man keinen einzigen davon. Und das ist auch nicht verwunderlich, denn das ganze basiert immerhin auf Art.5 des Grundgesetzes. Lies mal auf der Seite der GEZ: http://gez.de/aufgaben/rechtsgrundlagen/index_ger.html Dort steht was von „Freiheit und Unabhängigkeit der Berichterstattung von Staat, Wirtschaft, Kirche“. Wo bitte sollte das bei einem kirchlichen Sender wohl gewährleistet sein?

Alles, was die GEZ einsammelt, basiert auf dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Zeig doch mal die Stelle, an der ein Kirchensender oder sonstiger Privatsender daran Anteil haben könnte. Ich finde diesbezüglich genau gar nichts.

Btw., mit Werbung nach 20Uhr oder nicht hat das nichts zu tun.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo loderunner,

danke für die Korrektur!
Du hast Recht, da sich „grundsätzlich“ im juristischen Sinne anders definiert, als es Nichtjuristen tun.

Nicht jeder Nichtjurist (was ich bei dir allerdings manchmal bezweifle, da deine Rechtskenntnisse sehr fundiert erscheinen) ist dies bekannt. Wie z.B. mir bisher :wink:

http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Fachsprache
grundsätzlich bedeutet juristisch gesehen vom Grundsatz her in der Bedeutung von im Prinzip, in der Regel (Ausnahmen sind möglich), während es in der Umgangssprache eher in der Bedeutung immer, aus Prinzip (keine Ausnahmen) verwendet wird. Hierfür findet sich in deutschen Gesetzen meist stets. In der sonstigen Rechtssprache (Urteile, Kommentarliteratur, Schrifttum) ist der Gegenbegriff generell, was bedeutet dass gerade keine Ausnahmen möglich sind.

TM