Hallo,
die Einspeisung der Programme wird anscheinend einerseits durch die Landesmediengesetze geregelt, bzw. haben die Betreiber das Recht, die Sender/Programme die sie anbieten in gewissem Rahmen auszuwählen.
Da man ja GEZ bezahlt, müsste man doch eigentlich das Recht haben auch alle öffentlich rechtlichen Sender empfangen zu können.
Zumindest für mein Rechtsgefühl. Denn ich bezahle ja für die (alle) öff.-rechtl. Sender und kann aber nicht unbedingt alle diese Sender anschauen. Daher wird mir ja ein Teil dessen, für den ich bezahle vorenthalten.
Wie sieht denn da die Rechtslage aus?
TM