Und ziehen die ganzen Gesetzestexte auch wenn die Person ganz bewußt Müll und Schwachsinn erzählt hat in der Hoffnung, hinter seinem Nick anonym zu sein und dann festzustellen, dass das Internet doch nicht so anonym ist, wie man gemeint hat?
Die Pflicht, das Töten zu unterlassen, ist nur die Kehrseite
des Rechts auf Leben.
Genau um diese Verknüpfungen geht es mir.
Formulierungen wie
„Jemand hat mich verletzt. Das verstößt gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ist deswegen verboten.“
machen vor Art 1 GG Absatz 3 einfach keinen Sinn.
Es wäre besser etwas ähnliches zusagen wie:
„Jemand hat mich verletzt. Ich habe aber das Recht, nicht verletzt zu werden, da ich von der Strafandrohung des StGB gegenüber möglichen Tätern geschützt bin und mögliche Täter mich für ihr Handeln entschädigen müssten.“
oder:
„Jemand hat mich verletzt. Dieser jemand ist verpflichtet, mich nicht zu verletzen, da das StGB dieses Verhalten verbietet. Aus dieser Verpflichtung ergibt sich, dass ich das Recht habe, nicht verletzt zu werden.“
Und ziehen die ganzen Gesetzestexte auch wenn die Person ganz
bewußt Müll und Schwachsinn erzählt hat in der Hoffnung,
hinter seinem Nick anonym zu sein und dann festzustellen, dass
das Internet doch nicht so anonym ist, wie man gemeint hat?
Um was es hier gerade geht, hat nichts mit deiner Frage zu tun, sondern ging nur um die Formulierung, „Der Teilnehmer fühlt sich in seinen Menschenrechten angegriffen“.
Lieber Falke,
wie kommst du zu der Ansicht, ich habe mir nicht vorher Gedanken gemach? Wie kommst du darüber hinaus zu der Vermutung, ich wolle nicht zu meinen Worten stehen?
Mit freundlichen Grüßen
Bumi
Und ziehen die ganzen Gesetzestexte auch wenn die Person ganz
bewußt Müll und Schwachsinn erzählt hat in der Hoffnung,
hinter seinem Nick anonym zu sein und dann festzustellen, dass
das Internet doch nicht so anonym ist, wie man gemeint hat?
Um was es hier gerade geht, hat nichts mit deiner Frage zu
tun, sondern ging nur um die Formulierung, „Der Teilnehmer
fühlt sich in seinen Menschenrechten angegriffen“.
Sollen die Gesetzestexte jetzt für jede Art von Persönlichkeit umformuliert werden, so dass es auch jeder Löffel begreift?
Was du dir für Gedanken gemacht hast, weiß ich nicht. Denn es geht um eine andere Person.
Scheinbar wurde schließlich etwas gesagt und man hat die Identität der Person heruausgefunden („Einige der anderen Teilnehmer des Forums wissen um seine Identität.“). Und nun sollen Beiträge gelöscht werden.
Hallo,
soweit der Gerichtsstand des Forenbetreibers Deutschland ist, sollte ein kleiner Hinweis auf den §35 BDSG reichen. Da helfen diesem auch keine AGB
Gruß vom
Schnabel
Der Teilnehmer fühlt sich in seinen Menschenrechten
angegriffen und möchte seine Distanznahme respektiert wissen.
Einige der anderen Teilnehmer des Forums wissen um seine
Identität.
Zuerst hört sich das so an, als ob man sich von seinen selber geschriebenen Texten distanzieren möchte. Da muss derjenige sich natürlich hämische Kritik gefallen lassen, er hätte doch vorher überlegen sollen, was er schreibt.
Aber um solche Missverständnisse zu vermeiden, wäre vielleicht eine Konkretisierung dieses Fallbeispiels sinnvoll.
Ich würde schon unterscheiden, ob ich mit meinem Realnamen Unfug schreibe und den dann gelöscht haben will,
oder ob ich unter Pseudonym dies und jenes schreibe (vielleicht auch so persönliche Sachen wie Fragen zu Krankheiten oder betsimmten Lebenssituationen), und dann kommt es irgendwie zur Aufdeckung, dass „emo1988“ die Erika Mustermann aus Berlin ist.
Bei letzerer Situation sollte eigentlich jeder Forenbetreiber die Artikel, in denen ein Bezug zwischen Realname und Nickname gemacht wird, löschen oder anonymisieren. Ob es da einen Rechtsanspruch gibt, sagt sicher einer der Anwälte hier.
Für mich gilt nach wie vor:
BKA / IANAL
Hallo,
den §35 BDSG finde ich ausnahmsweise mal relativ selbsterklärend:
ich halte den §35 (2) Abs. 2 für einschlägig für „übliche Forenbeiträge“ (zum Inhalt der Beiträge lässt sich im Post nichts finden). Man kann sich nun noch darüber streiten, ob sie zu löschen oder nach §35 (3) „nur“ zu sperren sind.
(Ein Forenbetreiber fällt unter den §2 Abs. (4) BDSG, falls Du das meinst bzw. suchst).
Hallo,
es ist doch recht einleuchtend: eine in einem Forum hinterlassene „Meinung“ (oder sonstwie irgendwie digitale Hinterlassenschaft), die der Forenbetreiber *personenbezogen* speichert, ist/sind Daten! Nehmen wir an, es handelt sich unter Nennung eines Namens (oder auch nur „Nicknames“ - das ist unerheblich) um Angaben zu „philospohischen Überzeugungen“ oder „politischen Meinungen“. Diese sind zu sperren oder zu löschen, wenn die jeweilge Person das verlangt. Es ändert nicht das geringste daran, dass die Person irgendwann mal eingewilligt hat oder selbst an der Erstellung dieser Daten beteiligt war, wenn sie diese Einwilligung widerruft. Als Begründung darfst Du gern diverse Informationsblätter der Verbraucherzentralen ergoogeln oder Volltextentscheidungen (zB LG HH 312 O362/08) interpretieren.
Mich würde auch mal Deine „Begründung“ interessieren, warum ein Forenbetreiber berechtigt ist, auf alle Ewigkeit jeden Mist (anderer Leute) zu speichern
Nehmen wir an, es handelt sich
unter Nennung eines Namens (oder auch nur „Nicknames“ - das
ist unerheblich) um Angaben zu „philospohischen Überzeugungen“
oder „politischen Meinungen“. Diese sind zu sperren oder zu
löschen, wenn die jeweilge Person das verlangt.
auch wenn ich die Auslegung mehr als für grenzwertig erachte:
Es ist ja schön, dass Du „annimmst“, es handele sich um Angaben zu „philospohischen Überzeugungen“ oder „politischen Meinungen“.
Ich kann das dem Sachverhalt nicht entnehmen. Insofern halte ich es für absurd, diese Argumentation zu konstruieren und daraus abzuleiten, dass das ganze doch sonnenklar sei…
Zudem halte ich die ganze Argumentationskette für völlig daneben. Ergo dürfte jeder Politiker die Löschung seiner Statements auf Internetseiten verlangen.
Deine „Ausführungen“ überzeugen mich auch nicht (und die genannte Entscheidung hast Du Dir anscheinend nicht angesehen…).
Und im übrigen kann auch ein Politiker genau das von Dir genannte (die Löschung eines Artikels) verlangen, *wenn es kein für die Öffentlichkeit ohnehin bestimmtes Interview war*.
Und im übrigen kann auch ein Politiker genau das von Dir
genannte (die Löschung eines Artikels) verlangen, *wenn es
kein für die Öffentlichkeit ohnehin bestimmtes Interview war*.
Da frage ich mich, ob eine bewußt getätigte Aussage in einem Forum (=öffentlicher Raum) eben eine solche Löschung ausschließt.
…sollte eigentlich jeder Forenbetreiber
die Artikel, in denen ein Bezug zwischen Realname und Nickname
gemacht wird, löschen oder anonymisieren.
volle Zustimmung! Das hätte sicher auch hier geklappt, wenn der Betroffene die MOD’s oder das Team angeschrieben hätte. Die sind da eigentlich sehr kooperativ
Ich bewundere auch immer die Helden des Alltags, die ihren eigenen Fall derart detailreich beschreiben, dass jeder Depp aus der Nachbarschaft (oder in einem Prozess), der zufällig hier mitliest, zweifellos die echte Identität erkennt…
…und daraus seinen Nutzen ziehen kann
man hört, wir sind ziemlich weit oben bei der guugel-Suche