Recht auf anonyne allgm. Fragen Finanzamt?

Hallo,

hat jeder dt. Bürger das Recht, sich allgemein beim Finanzamt zu erkundigen, ohne Wohnort, Straße und Namen zu nennen?

Z.B. sich allgemein und anonym zu erkundigen, wie die Regelung für Freiberufler aussieht???

Liebe Grüße

BABSI

Hallo,

hat jeder dt. Bürger das Recht, sich allgemein beim Finanzamt zu erkundigen, ohne Wohnort, Straße und Namen zu nennen?

Kommt ganz sicher darauf an, welche Erkundigung man einholen will und welchen Umfang das hat. Bei einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO wird es anonym nicht gehen.

Z.B. sich allgemein und anonym zu erkundigen, wie die Regelung für Freiberufler aussieht???

Na da ist eine sehr unkonkrete Frage. Im Zweifel bekommt man dann die Antwort, dass das so einfach am Telefon nicht beantworten kann. Aber eine konkrete Frage wie z. B. Ist der Beruf XY ein freier Beruf? wird man sicher beantwortet bekommen, ohne sich outen zu müssen. Einen umfassenden Vortrag wird man jedoch eher nicht erhalten.

Grüße

Hallo,

hat jeder dt. Bürger das Recht, sich allgemein beim Finanzamt
zu erkundigen, ohne Wohnort, Straße und Namen zu nennen?

Grundsätzlich ja. Auch, wenn nicht wirklich mit einem wohlgesonnenen Gesprächspartner rechnen kann, wer nicht einmal seinen Namen nennt. Schließlich geht es ja um allgemeine Dinge.

Diese muss das Finanzamt nach § 89 auch geben. Allerdings sind die allgemeinen Auskünfte auch beschränkt. Das heißt, verbindliche Beratung/Antworten auf ganz spezielle Fragen oder umfassende Beratung ist mit Gebühren verbunden. Die gibt es also nicht für lau am Telefon.

… sich allgemein und anonym zu erkundigen, wie die Regelung
für Freiberufler aussieht???

… dürfte einen längen Vortrag nach sich ziehen, der nicht in die Kategorie „kurze Beantwortung einer allgemeinen Frage fällt“.

Gruß Richard

ok, vielen Dank erstmal :smile:))

Sternchen, denn deine Antwort hat mir sehr geholfen

wenn es nicht anders geht, zahle ich dafür natürlich auch die Gebühren

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