Recht auf Anzeige des Copyright

ich wollte wissen in wie weit ich mein sichtbares Copyright Zeichen auf den Seiten meines Kunden plazieren kann, wenn ich für dessen Seiten nur die Datenbank Anbindung erstellt habe. Oder, wie hoch kann ich die Kosten für den Kunden setzten, damit der Kunde alle Rechte auf den Code hat, also daß ich dies nicht mehr mein eigen nenne.

Div,

Noel

ich wollte wissen in wie weit ich mein
sichtbares Copyright Zeichen auf den
Seiten meines Kunden plazieren kann, wenn
ich für dessen Seiten nur die Datenbank
Anbindung erstellt habe. Oder, wie hoch
kann ich die Kosten für den Kunden
setzten, damit der Kunde alle Rechte auf
den Code hat, also daß ich dies nicht
mehr mein eigen nenne.

Habt ihr euch denn nicht vorher über einen Preis für die Auftragsarbeit geeinigt?

Wenn ja, dann gehen die Rechte höchstwarscheinlich direkt an den Kunden über und Du hast keinen Anspruch auf weitere Leistungen.

Das müsste aber auch im Vorvertrag stehen.

Michael

Die Vertragsform ist entscheidend
Hallo,

also das ist nun ganz davon abhängig was Du wie mit dem Kunden vereinbart hast. Wenn Du Deine Arbeiten zu einem Festpreis abgewickelt hast (evtl. Festpreis/Stück, oder gesammt Festpreis), dann handelt es sich um eine Auftragsarbeit und eine Eintragung des © würde nichts im Wege stehen, in dem Fall hat aber der Kunde wenn es nicht gefällt das Annahmeverweigerungsrecht.

Wenn Du allerdings auf Stundenbasis abrechnest entsteht automatisch ein Werksvertrag, dann hast Du KEINERLEI © Rechte auf den Code den Du abgeliefert hast.

Lediglich das Urheberrecht bleibt auf Lebzeiten bei Dir.

ich wollte wissen in wie weit ich mein
sichtbares Copyright Zeichen auf den
Seiten meines Kunden plazieren kann, wenn
ich für dessen Seiten nur die Datenbank
Anbindung erstellt habe.

Also wenn Du dem Kunden in seine HTML-Seiten, die evtl. noch nicht einmal von Dir erstellt sind ein © Zeichen einfügen möchtest um auf das © deiner Datenbank-Anbindung hinzuweisen gehört der Kunde Erschossen wenn er sich dadrauf einlässt, es sei denn es ist ein Freund o.ä. bzw. oder es ist vertraglich **vorher vereinbart
Die einzige Chance Die Du dann hättest wäre in dem Source der Datenbank dein © zu hinterlegen, was Dir allerdings nicht viel bringen wird, da den ja generell keiner zu sehen bekommt.

Oder, wie hoch
kann ich die Kosten für den Kunden
setzten, damit der Kunde alle Rechte auf
den Code hat, also daß ich dies nicht
mehr mein eigen nenne.

Na, das liegt wohl an Dir, ich/wir kennen Deinen Lebenstiel nicht und deine fachliche Kompetenz, Versuch’s mal mit 100.000,- Euro und lass Dich ggf. auf 50,- DM runterhandeln :smile:

Dadrunter und dadrüber sind natürlich auch keine Grenzen gesetzt … es liegt schlicht an deinem Verhandlungsgeschick.

Ansonsten schliesse ich mich der Meinung meines Vorredners an, derartige Dinge sollte man schon vorher klären und nicht wenn alles gelaufen ist. (ausser beim Werksvertrag, aber da hast Du dann ja sowieso keine Chance auf Nennung).

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de**

Hallo,

Danke für die Antwort, hierzu muß ich aber noch sagen, daß es keinen Vertrag auf Papier gibt, es wurden nur Details über das zu erstellende Objekt über e-mail und Telefon ausgetauscht, und darüber auch den Auftrag zur Erstellung des Objektes gegeben.

Div,

Noel

Danke für die Antwort, hierzu muß ich
aber noch sagen, daß es keinen Vertrag
auf Papier gibt, es wurden nur Details
über das zu erstellende Objekt über
e-mail und Telefon ausgetauscht, und
darüber auch den Auftrag zur Erstellung
des Objektes gegeben.

Hallo,

entscheidend ist rechtlich natürlich nicht, ob ein Vertrag schriftlich/mündlich fixiert wurde. Wenn unstrittig ist (also von beiden Parteien akzeptiert), das ein Stundenlohn gemeint war dann handelt es sich um einen Werksvertrag (es sei denn gesonderte Verträge schliessen das aus). Wenn allerdings Stück/Gesammtpreis vorverhandelt wurden bzw. Du z.B. gesagt hast … ok, ich mach das für ungefähr 500,- … o.ä. dann ist es nicht zwangsläufig ein Werksvertrag (sondern Auftragsarbeit) und Du hast gute Chancen zu dem ©.

Generell (was leider nicht immer so ist) sollte ein Richter ein Verfahren praxisbezogen sehen und evtl. 2deutigkeiten in der Form auslegen wie sie wohl von beiden Parteien verstanden werden könnte und wie es praxisnah sein könnte.

Das fällt natürlich immer dann schwer wenn eine der beiden Partein das völlig ander sieht :smile:

Wie auch immer egal wie evtl. Rechtslagen sind sein können. Aus meiner Erfahrung hab ich gelernt es ist immer unklug Prozesse anzustreben! Man sollte grundsätzlich auch in Vergleichsform versuchen die Angelegenheit zu Regeln. Auch wenn es einem manchmal weh tut von einem XYZ-Betrag nur einen xyz-Betrag zu bekommen, oder evtl. doch einen Busch am Maschendrahtzaun zu akzeptieren.

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de

HINWEIS: Ich bin kein Anwalt und das was ich geschrieben hab sind lediglich Erfahrungswerte und nicht ungeprüft zu übernehmen. In Zweifelsfällen immer den Anwalt fragen!