Hallo liebe Experten. Ich hab da mal eine Frage.
In einer Leiharbeitsfirma gibt es einen Betriebsrat.
Einer dieser Betriebsräte wurde nun der ANÜ ( Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ) gekündigt. Also nicht sein Vertrag bei der Leiharbeitsfirma.
Der Leiharbeitgeber verweigert nun dem AN den Einsatz in den Betrieben. Seine Begründung: der AN hat eine zu spezielle Ausbildung, die in keinem Leihbetrieb eingesetzt werden kann.
Meine Frage gibt es für das Betriebsratsmitglied ein Recht auf Arbeit , dass er einfordern kann?
Gibt es in der Rechtsprechung irgendein Urteil, wenn ein Betriebsrat zwar ein Arbeitvertrag hat und dieser wegen der Betriebsratstätigkeit ja eigentlich nicht gekündigt werden kannaber keine Beschäftigung hat?
Gibt es für den Arbeitgeber ein Sonderkündigungsrecht?
Gibt es dazu Arbeitsrechtlich Grundlagen?
Welche Einschränkung muss der AN hinnehmen um anders eingesetzt zu werden?
Schützt das Mandat als Betriebsrat vor der Kündigung auch diesen extremen Fall? Ich hoffe es ist nicht zu verwirrend - freue mich auf eine Diskussion dieser nicht einfachen Frage. Danke schon jetzt mal für eine Antwort…
Aber das Recht auf Beschäftigung gibt es: