Hallo,
der fiktive Taxifahrer Anton A. aus B. ist neu eingestellt worden. Nach Ende des ersten Arbeitstages gibt er seine Tageseinnahmen ab und verlangt das Ausstellen einer Arbeitsbescheinigung (z. B. Unterschrift mit Stempel auf einem „Stundenzettel“). Diese wird ihm verweigert mit der Begründung, so etwas sei in selbiger Firma „unüblich“. Realiter hat Anton A. aber nach Feierabend ohne eine derartige Bescheinigung keinerlei Nachweis darüber, daß er tatsächlich gearbeitet hat, d. h. im schlimmsten Fall könnte der Arbeitgeber behaupten, es bestehe keine Berechtigung für eine Lohnforderung, da der Arbeitnehmer gar nicht zur Arbeitsaufnahme erschienen sei und diesen so um seinen Arbeitslohn prellen. Herrn A. dürfte es ohne eine derartige Bescheinigung schwerfallen, zu beweisen, daß er tatsächlich gearbeitet (und nicht blaugemacht) hat.
Meine Frage: hat Herr A. ein gesetzlich verankertes Recht auf tägliche Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung von Seiten seines Arbeitgebers?
Gruß
Uwe