Recht auf Arbeitsplatz in WfB

Hallo,
jemand ist in Frührente gesetzt worden. Nun erhält er das Angebot auf einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt für Behinderte. Ihm steht dieser Arbeitsplatz wohl auch rechtlich zu. Die WfB erklärt u. a. das dieser Arbeitsplatz nicht die Endstation sein müsse, sondern das anschließend der Versuch unternommen werden würde, denjenigen auch wieder auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Es ist also eine Wiedereingliederung ins Berufsleben.
Die WfB weiß, das der Rentner bereits vor Jahren aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung im Büro durchgeführt hat, was ihm damals auch zustand. Die LVA Gutachten besagen zusätzlich, das der Rentner nicht in Akkord oder am Band arbeiten darf. Außerdem hat er eine Metallallergie. Der Rentner verlangt deshalb eine Beschäftigung im Bürobereich. Die WfB erklärt jedoch, im Bürobereich wäre derzeitig nichts frei und verweist ihn trotzdem auf ein Platz im Metallbereich, wo er den ganzen Tag monotone Arbeit verrichten soll, Metallteile zusammenbauen. Außerdem erklärt die WfB der Verdienst hänge von der Leistung ab. ? Kostenträger ist aber die Rentenstelle, die Übergangsgeld und Rente zahlt.
Frage:
Wer hat hier eigentlich das letzte Wort. ? Der Rententräger oder die WfB. ? Der Rentner weiß, das die WfB die Bürostellen auch mit Leuten besetzt hat, die eigentlich aus Branchenfremden Berufen kommen. Muss die WfB nicht dann ein Platz für eine gelernte Kraft in diesen Bereich frei machen. ? Schließlich will der Rentner irgendwann zurück in sein alten Arbeitsplatz.
Zweite Frage: Der Rentner hat einen Schwerbehindertenausweis (70%).
Ist die WfB dann auch verpflichtet dem Rentner einen Arbeitsplatz auf den zweiten Arbeitsmarkt (normalen Arbeitsmarkt) zu vermitteln, also ein Arbeitsplatz, den sonst auch das Arbeitsamt vermittelt?

Der Rentner lebt bisher von Rente und Unterhalt. Da die Sache mit dem Arbeitsplatz in der WfB ungeklärt ist, hat er nun vor, vorerst auf 400 Euro Basis dazu zu verdienen. Obwohl er einen Schwerbehindertenausweis hat, erklärte die WfB, wenn er auf 400 Euro Basis arbeitet, verliert er wiederum sein Recht auf ein Arbeitsplatz in der WfB, da er auf den ersten Arbeitsmarkt arbeiten würde. ? Der Rentner versteht garnichts mehr.

Vielen Dank
Dagmar

Hallo,

bevor irgendjemand was versteht, solltest Du mal erklären, auf welcher Grundlage (Kostenträger !) die WfB einen Platz anbietet.
Moralische Entrüstung, die aus Deinem Posting trieft, mag ja im Einzelfall berechtigt sein, aber für Beantwortende sind Fakten wichtiger, z. B. ob die Maßnahme eine Reha-Maßnahme iSd § 39 SGB IX ist und wer der Kostenträger ist (denn eine WfB bietet nicht einfach so einen Platz an, die wollene jemanden haben, der dafür zahlt!)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__39.html

&Tschüß

Wolfgang