Recht auf Arbeitszeugnis

Hallo Experten,

ich frage mich, ob man immer ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat, auch wenn man den Job nach fünf Monaten noch in der Probezeit gekündigt hat.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Arbeitnehmer nach Jahren fest stellt daß er von einem AG kein kein Zeugnis erhalten hat. Kann er es trotzdem verlangen ?

Vielen Dank & Grüße, HANS.

Hallo

ich frage mich, ob man immer ein Recht auf ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis hat, auch wenn man den Job nach fünf Monaten
noch in der Probezeit gekündigt hat.

Ja. Man muß das qualifizierte AZ natürlich ausdrücklich anfordern.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Arbeitnehmer nach Jahren
fest stellt daß er von einem AG kein kein Zeugnis erhalten
hat. Kann er es trotzdem verlangen ?

„Nach Jahren“ bestimmt nicht mehr. Soweit vertraglich keine Ausschlussfrist den Anspruch schon hat verfallen lassen, setzt Pimaldaumen die Verwirkung nach sechs Monaten ein. Fragen kostet natürlich nix.

Gruß,
LeoLo

Moin

Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Arbeitnehmer nach Jahren
fest stellt daß er von einem AG kein kein Zeugnis erhalten
hat. Kann er es trotzdem verlangen ?

„Nach Jahren“ bestimmt nicht mehr. Soweit vertraglich keine
Ausschlussfrist den Anspruch schon hat verfallen lassen, setzt
Pimaldaumen die Verwirkung nach sechs Monaten ein. Fragen
kostet natürlich nix.

Ein vertiefender Link:

http://hamburg-lernt.de/Bewerbungstraining/Arbeitsze…

Schöne Grüße

Hermann J.

Vielen, vielen Dank. Das war sehr hilfreich.

Gruß, Hans

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]