Recht auf Arbeitszeugnis?

Hallo,

ein AN hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Blatt Papier (anderst kann man nicht dazu sagen) bekommen das als „Zeugnis“ bezeichnet wird.
Dort stehen nur die Daten des AN, das Eintrittsdatum (kein Austrittsdatum), dass voller Lehrauftrag bestand und das Arbeitsverhältnis vertragsgemäß beendet wurde.

Hat der AN ein Recht auf ein ordentliches Arbeitszeugnis mit welchen Klassen er hatte, wie die Arbeit erfüllt wurde und dass z.B. das außerschulische Engagement hoch war? Sowas kann man doch nicht als Arbeitszeugnis bezeichnen, oder?

Der Schulleiter meinte übrigens, dass es nicht mehr gibt.

Danke im voraus.

Grüße
Jessica

Nach 6-monatiger Btriebszugehörigkeit hast du einen Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Angbaben zu Tätigkeit und Leistung (§§ 109 GewO, 630 BGB, 16 BBiG).

G imager

MOD: Zahlendreher im BGB Paragraphen korrigiert

Hallo,

wo steht denn das mit den 6 Monaten?

VG
EK

Aus meiner Sicht besteht dieser Rechtsanspruch immer… allerdings wird bei einer entsprechen kurzen Verweildauer die Leistungbeurteilung entsprechend schlecht ausfallen, weil sie kaum beurteilbar ist.

Der AN muss ausdrücklich ein qualifiziertes Zeugnis anfordern. Wenn er es nicht tut, kann der AG ein einfaches ausstellen.

Boah

Der AN muss ausdrücklich ein qualifiziertes Zeugnis anfordern.
Wenn er es nicht tut, kann der AG ein einfaches ausstellen.

Zitat aus dem UP
Der Schulleiter meinte übrigens, dass es nicht mehr gibt.

Nicht nur keine Ahnung, lesen kann er auch nicht…

Man man man

1 Like

Hi,

grundsätzlich besteht das Recht auf ein „einfaches“ Arbeitszeugnis.

Sollte es nicht reichen muss man „schriftlich“ ein „qualifiziertes“ Verlangen, mit Fristsetzung. Wird bis zur Beendigung der Frist kein Zeugnis ausgestellt, bleibt nur der Weg zum Anwalt (geht auch ohne, jedoch nicht zu empfehlen) , vor Gericht, dann bekommst eins.

Kosten je nach Anwalt. Die einen sind ehrlich (soweit ich weiss kostet es wegen einem Zeugnis nichts - verbessert mich bitte wenn ich mich da irre) - Viele Anwälte verlangen aber auch Geld für das sogenannte „Erstgespärch“ das kann 80 bis 250€ kosten.

Hoffe ich konnte etwas helfen.

grüße & eisigen sonnigen Tag

destiny

Oh man!
Hi!

Sollte es nicht reichen muss man " schriftlich"

Quelle?

ein
„qualifiziertes“ Verlangen, mit Fristsetzung.

Quelle?

Kosten je nach Anwalt. Die einen sind ehrlich (soweit ich
weiss kostet es wegen einem Zeugnis nichts - verbessert mich
bitte wenn ich mich da irre) -

Klar, warum sollten Anwälte auch Geld für ihre Arbeit nehmen?

Viele Anwälte verlangen aber
auch Geld für das sogenannte „Erstgespärch“

Arbeitest Du ohne Vergütung?

das kann 80 bis
250€ kosten.

Quelle?

Da bleibt echt nur ein fettes
Oh man!

Kopfschüttelnder Gruß
Guido