Hallo,
ein AN hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Blatt Papier (anderst kann man nicht dazu sagen) bekommen das als „Zeugnis“ bezeichnet wird.
Dort stehen nur die Daten des AN, das Eintrittsdatum (kein Austrittsdatum), dass voller Lehrauftrag bestand und das Arbeitsverhältnis vertragsgemäß beendet wurde.
Hat der AN ein Recht auf ein ordentliches Arbeitszeugnis mit welchen Klassen er hatte, wie die Arbeit erfüllt wurde und dass z.B. das außerschulische Engagement hoch war? Sowas kann man doch nicht als Arbeitszeugnis bezeichnen, oder?
Der Schulleiter meinte übrigens, dass es nicht mehr gibt.
Danke im voraus.
Grüße
Jessica