ein AN hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Blatt Papier (anderst kann man nicht dazu sagen) bekommen das als „Zeugnis“ bezeichnet wird.
Dort stehen nur die Daten des AN, das Eintrittsdatum (kein Austrittsdatum), dass voller Lehrauftrag bestand und das Arbeitsverhältnis vertragsgemäß beendet wurde.
Hat der AN ein Recht auf ein ordentliches Arbeitszeugnis mit welchen Klassen er hatte, wie die Arbeit erfüllt wurde und dass z.B. das außerschulische Engagement hoch war? Sowas kann man doch nicht als Arbeitszeugnis bezeichnen, oder?
Der Schulleiter meinte übrigens, dass es nicht mehr gibt.
Nach 6-monatiger Btriebszugehörigkeit hast du einen Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Angbaben zu Tätigkeit und Leistung (§§ 109 GewO, 630 BGB, 16 BBiG).
Aus meiner Sicht besteht dieser Rechtsanspruch immer… allerdings wird bei einer entsprechen kurzen Verweildauer die Leistungbeurteilung entsprechend schlecht ausfallen, weil sie kaum beurteilbar ist.
grundsätzlich besteht das Recht auf ein „einfaches“ Arbeitszeugnis.
Sollte es nicht reichen muss man „schriftlich“ ein „qualifiziertes“ Verlangen, mit Fristsetzung. Wird bis zur Beendigung der Frist kein Zeugnis ausgestellt, bleibt nur der Weg zum Anwalt (geht auch ohne, jedoch nicht zu empfehlen) , vor Gericht, dann bekommst eins.
Kosten je nach Anwalt. Die einen sind ehrlich (soweit ich weiss kostet es wegen einem Zeugnis nichts - verbessert mich bitte wenn ich mich da irre) - Viele Anwälte verlangen aber auch Geld für das sogenannte „Erstgespärch“ das kann 80 bis 250€ kosten.