gibt es ein Recht auf die Ausbezahlung von Überstunden (die noch zu leisten sind ), wenn die Leistung der Überstunden vom Betrieb angeordnet wird?
Bzw. ist es dem Betrieb erlaubt, ein Gleitzeitkonto (bereits mit 70 Std. angefüllt) auf z.B. 200 Std. zu öffnen, um die o.g. angeordneten Überstunden darin aufzubauen?
Branche ist die Metall u. Elektro-Industrie in Bayern.
damit man deine Frage beantworten kann, fehlen noch ein paar Informationen.
Wer hat denn die Vereinbarung zum Gleitzeitkonto abgeschlossen?
Gibt es da etwa eine Betriebsvereinbarung?