Recht auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses

Hallo zusammen,

hat ein Arbeitnehmer jederzeit das Recht darauf, sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen?

Wenn nein, welche Voraussetzungen müssen erfüllt und gegeben sein, damit der Arbeitnehmer sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen lassen darf?

Ist es z. B. rechtens, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt, wenn der Arbeitnehmer die Abteilung wechselt und, oder ein neues Aufgabengebiet abdeckt und, oder er einen neuen Vorgesetzten bekommt?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Auch hallo

hat ein Arbeitnehmer jederzeit das Recht darauf, sich ein
qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen?

Theoretisch ab dem zweiten Tag der Beschäftigung. Aber allzu viel Relevantes wird da wohl nicht drinstehen.

nur ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt,

Also ein qual. AZ enthält ‚mehr‘ Informationen als ein einfaches.
Zudem ist ein AZ eine Holschuld des AN. Aber das findet sich sicher in FAQ:2027

mfg M.L.

Hi!

hat ein Arbeitnehmer jederzeit das Recht darauf, sich ein
qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen?

Nein, nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei berechtigtem Interesse.

Gruß
Guido

Hier [url]http://www.experto.de/b2b/personal/arbeitszeugnis/ka… steht, dass auch eine Höhergruppierung ein berechtigter Grund für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ist. Dazu bräuchte ich bitte eine Rechtsgrundlage. Danke.

Hier
[url]http://www.experto.de/b2b/personal/arbeitszeugnis/ka…
steht, dass auch eine Höhergruppierung ein berechtigter Grund
für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ist.

Wo denn?

Dazu
bräuchte ich bitte eine Rechtsgrundlage.

Ist Dein Link, keine Ahnung.
In dieser Quelle taucht bei den Gründen eine Höhergruppierung aber nicht auf.

Im BAG-Urteil vom 21.01.1993 - 6 AZR 171/92 steht als Orientierung im Wortlaut:
Als triftige Gründe sind allgemein anerkannt: Bewerbung um eine neue Stelle, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Vorlage zur Stellung eines Kreditantrages, strukturelle Änderungen innerhalb des Betriebsgefüges, bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers, geplante längere Arbeitsunterbrechungen.

Eine Höhergruppierung sehe ich da nicht.

Sorry, hier der korrekte link

http://www.experto.de/b2b/personal/arbeitszeugnis/ka…

Wie gesagt - keine Ahnung. Beförderung würde ich zustimmen, reine Höhergruppierung habe ich noch nicht gehört.