hat ein Arbeitnehmer jederzeit das Recht darauf, sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen?
Wenn nein, welche Voraussetzungen müssen erfüllt und gegeben sein, damit der Arbeitnehmer sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen lassen darf?
Ist es z. B. rechtens, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt, wenn der Arbeitnehmer die Abteilung wechselt und, oder ein neues Aufgabengebiet abdeckt und, oder er einen neuen Vorgesetzten bekommt?
Hier [url]http://www.experto.de/b2b/personal/arbeitszeugnis/ka… steht, dass auch eine Höhergruppierung ein berechtigter Grund für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ist. Dazu bräuchte ich bitte eine Rechtsgrundlage. Danke.
Ist Dein Link, keine Ahnung.
In dieser Quelle taucht bei den Gründen eine Höhergruppierung aber nicht auf.
Im BAG-Urteil vom 21.01.1993 - 6 AZR 171/92 steht als Orientierung im Wortlaut: Als triftige Gründe sind allgemein anerkannt: Bewerbung um eine neue Stelle, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Vorlage zur Stellung eines Kreditantrages, strukturelle Änderungen innerhalb des Betriebsgefüges, bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers, geplante längere Arbeitsunterbrechungen.