Eine Wohnungsbaugesellschaft kündigt ihren Mietern an, die Altbau-Wohnungen mit Balkonanbauten zu versehen. Es handelt sich um drei Häuser, die jetzt schon kleine Balkone haben. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung aller Mieter.
In keinem der drei Häuser stimmen alle Mieter zu, trotzdem werden in zwei von drei Häusern Balkonanbauten zugesagt, in einem von den drei Häusern sollen unter Vorschiebung verschiedener Gründe plötzlich keine Balkone mehr gebaut werden.
Die Mieter dieses Hauses wollen aber ebenso wie die anderen Mieter auch Balkone haben. 3 von 4 Mietern haben zugestimmt, in den anderen Häusern ist die Zustimmungsrate sogar geringer.
Können die Mieter des betroffen Hauses den Balkonanbau erzwingen?
Ich bedanke mich bereits an dieser Stelle für eventuell eintreffende Antworten.
Eine Wohnungsbaugesellschaft kündigt ihren Mietern an, die
Altbau-Wohnungen mit Balkonanbauten zu versehen. Es handelt
sich um drei Häuser, die jetzt schon kleine Balkone haben.
Voraussetzung dafür ist die Zustimmung aller Mieter.
Für das Anbringen von Balkonen ist das Bauamt, ggf. der Nachbareigentümer Zustimmungs- Genhemigungspflichtig, je nach Bundesland. Die Mieter haben da rein gar nichts zu melden.
In keinem der drei Häuser stimmen alle Mieter zu, trotzdem
werden in zwei von drei Häusern Balkonanbauten zugesagt, in
einem von den drei Häusern sollen unter Vorschiebung
verschiedener Gründe plötzlich keine Balkone mehr gebaut
werden.
Das kann der Eigentümer selbst entscheiden, wenn die Genehmigungen vorliegen, es ist auch sein Geld was es kostet.
Die Mieter dieses Hauses wollen aber ebenso wie die anderen
Mieter auch Balkone haben. 3 von 4 Mietern haben zugestimmt,
in den anderen Häusern ist die Zustimmungsrate sogar geringer.
Eine Anfrage an den VM über die Gründe könnte Ausschluß darüber geben, wenn er so nett ist darauf zu antworten.
Können die Mieter des betroffen Hauses den Balkonanbau
erzwingen?
nein
Der Mieter könnte aber VM anbieten sich an den Balkonbau zu beteiligen…z. B. gegen Mietnachlass o. ä.
Ich bedanke mich bereits an dieser Stelle für eventuell
eintreffende Antworten.
wenn die Mieter gar nichts zu melden haben, warum wurde dann eine Zustimmungsabfrage eingeleitet?
Im Weiteren handelt es sich um eine Wohnungsbaugenossenschaft - es wird also u.a. das Geld der Mieter (Genossen)verwendet.
Und - die Genossenschaft entscheidet also nach Gutsherrenart, dass in den Nachbarhäusern mit geringer Mieterzustimmung Balkone angebaut werden und in dem Mietshaus mit der höchsten Mieterzustimmung (für Balkone) keine?
wenn die Mieter gar nichts zu melden haben, warum wurde dann
eine Zustimmungsabfrage eingeleitet?
Weil nach Anschluß der Balkone eventuell eine Mietanpassung erfolgen kann. Wenn im Vorfeld der Widerstand hoch ist, kann die Mietanpassung schwierig werden…
Manchmal geht es auch nur um eine bessere Vermietbarkeit.
Im Weiteren handelt es sich um eine Wohnungsbaugenossenschaft
es wird also u.a. das Geld der Mieter (Genossen)verwendet.
Wohnen denn nur Genossen in den Wohnungen? die Willensbildung- und Entscheidungsfindungverfahren müsste sich in den Satzungen des Gesellschaftsvertrages befinden. Als Mitgleid kann einfach mal nachgeschaut werden nach welchen Regeln hier vorgegangen wird. Ggf sollte sich ein interessierter Genosse sich aktiv beteiligen.
Und - die Genossenschaft entscheidet also nach Gutsherrenart,
Nein, nach den Gesellschaftervertrag befindlichen Regeln. Üblich ist z. B. ein Geschäftsführer etc.
dass in den Nachbarhäusern mit geringer Mieterzustimmung
Balkone angebaut werden und in dem Mietshaus mit der höchsten
Mieterzustimmung (für Balkone) keine?
Wie wäre es mit nachfragen? Vielleicht kommen sie ja später.