Recht auf Beförderung?

Hallo Experten,

folgender Sachverhalt:
Für ein Kind wird ein Flug nach Spanien mit einer großen deutschen Airline gebucht. Das Kind ist 6 Jahre alt und soll alleine fliegen. Der Flug wurde also gebucht und bezahlt inkl. der Extrakosten für die spezielle Flugbetreuung für Kinder.
Am Morgen das Abflugs wird das Kind unfreundlich und ohne Verabschiedungszeit von der Mutter weggeführt, so daß es weint. Daraufhin weigert sich der Pilot, das Kind zu befördern. Die Flugbegleiterinnen echauffieren sich darüber, dass ein 6jähriges Kind alleine fliegen soll und beschäftigen sich in keiner Weise mit dem Kind. Dieses weint immer noch ein bißchen, mit einem bißchen Ablenkung hätte es wohl sofort aufgehört.
Fazit aber: der Pilot nimmt das Kind nicht mit. Die Mutter hat immense Folgekosten durch neue Flugbuchungen. Auf Mails und Anrufe beim Kundenservice wird nicht reagiert, der Vorfall ist schon ca. 6 Monate her.
Die Frage also: Kann die Airline einfach die Beförderung verweigern wie sie möchte? Und muß sie dann nicht wenigstens den Flugpreis zurückerstatten?

Danke und mit besten Grüßen,

M.

hallo.

Am Morgen das Abflugs wird das Kind unfreundlich und ohne
Verabschiedungszeit von der Mutter weggeführt, so daß es
weint. Daraufhin weigert sich der Pilot, das Kind zu
befördern.

mit welcher begründung denn?

Die Flugbegleiterinnen echauffieren sich darüber,
dass ein 6jähriges Kind alleine fliegen soll und beschäftigen
sich in keiner Weise mit dem Kind.

tsts…

Fazit aber: der Pilot nimmt das Kind nicht mit. Die Mutter hat
immense Folgekosten durch neue Flugbuchungen. Auf Mails und
Anrufe beim Kundenservice wird nicht reagiert, der Vorfall ist
schon ca. 6 Monate her.

bist du sicher, daß es sich um eine große deutsche fluglinie handelt?

Die Frage also: Kann die Airline einfach die Beförderung
verweigern wie sie möchte?

„einfach so“ darf der pilot das natürlich nicht.
bei der lufthansa heißt es z.b.: „11.1. Ist Ihr Verhalten an Bord derart, […] dass Sie anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten oder Schaden zufügen“

die formulierung deckt zwar nach meiner meinung ein weinendes kind nicht ab, aber der pilot mag’s anders gesehen haben.

Und muß sie dann nicht wenigstens
den Flugpreis zurückerstatten?

ja sicher. es wurde schließlich für eine leistung bezahlt, die nicht erbracht wurde.

nach sechs monaten ist’s zwar reichlich spät, ich würde aber trotzdem alles sachlich in einem richtigen brief (einschreiben) zusammenschreiben, eine frist zur erstattung des flugpreises setzen und bei fruchtlosem verstreichen rechtliche schritte androhen.

gruß

michael