Hallo,
ich habe meine Ernährung umgestellt, da ich ein paar Kilo abnehmen möchte.
Um zu erfahren, wie sich das alles auf meine Blutwerte auswirkt, möchte ich eine Vorher- Nachherblutuntersuchung durchführen lassen.
Ich bin Privatpatient.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine Blutuntersuchung?
Die Vorheruntersuchung hat schon stattgefunden.
Auf der Arztrechnung steht unverständlicherweise eine Kostenposition von „nur“ 9,65 € für eine Beratung, obwohl ich den Arzt nur auf dem Flur gesehen habe.
Ist das normal und muss ich das auch bezahlen?
Habe ich außerdem einen Rechtsanspruch auf Herausgabe meiner Krankenakte, wenn ich den Arzt wechseln möchte, oder geht das nur von Arzt zu Arzt?
Vielen Dank
Steffen
Hallo Steffen!
Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine Blutuntersuchung?
Ein akuter Notfall, der sofortige Hilfe erfordert, liegt nicht vor. Nun willst Du einen Auftrag vergeben. Dabei ist es prinzipiell wurscht, ob Du eine Werkstatt beauftragst, zu untersuchen, ob im Kühlwasser Deines Autos genug Frostschutz vorhanden ist oder ob Du einen Arzt/ein Labor beauftragst, Dein Blut zu untersuchen. In beiden Fällen liegt es im freien Ermessen des Dienstleisters, ob er Deinen Auftrag annimmt oder nicht.
Gruß
Wolfgang
Hallo Steffen,
im Brett Recht allgemein ist ein Artikel vom 23.4. über das Recht auf Herausgabe der ärztlichen Befunde an den Patienten.
Du bist nicht etwa der inzwischen fündig gewordene Steffen B. der diesen Link: http://patientenstellen.de/brosch.html empfiehlt?
Sicherheitshalber bei KV oder Krankenkasse nachfragen. Auch wenn in deiner Rechnung Leistungen vorkommen, die der Arzt nicht erbracht hat. Fair wäre es allerdings, den Arzr darauf aufmerksam zu machen, dass da was nicht stimmt. Gerade wenn Du eh einen Wechsel vorhast. Beim Hausarzt habe ich das noch nie gemacht, war aber auch nie der Fall, bei Fachärzten, die man hoffentlich so blad nicht wieder sieht habe ich schon mal auf nicht erbrachte Leistungen oder höhere Sätze als vereinbart hingewiesen und es wurde fast immer eine neue, korrekte Rechnung erstellt, ohne viel Diskussion.
Die andere Frage ist, ob Deine Versicherung eine Blutuntersuchung auf Wunsch - ohne med. Indikation - begleicht oder nicht. Da hat man generell bessere Karten, wenn man sich vorher das OK einholt, eventuell mit Erläuterungen. Das bringt mich auch den Gedanken, dass einem wohl ab 30 (?) - bitte nachfragen - ein Gesundheitscheck, der wohl auch zumindest ein kleines Blutbild beinhaltet zusteht. Musste mal nachfragen.
Viel Glück und liebe Grüße
Ama
Hi Steffen
ich habe meine Ernährung umgestellt, da ich ein paar Kilo
abnehmen möchte.
Das ist schön.
Um zu erfahren, wie sich das alles auf meine Blutwerte
auswirkt, möchte ich eine Vorher- Nachherblutuntersuchung
durchführen lassen.
Auch das ist verständlich.
Ich bin Privatpatient.
Das ist noch schöner. 
Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine Blutuntersuchung?
Nö.
Die Vorheruntersuchung hat schon stattgefunden.
Hm. Durch wen? In welchem Umfang? Willst Du von dem Dich unersucht habenden Arzt als Ergänzung die Blutuntersuchung?
Auf der Arztrechnung steht unverständlicherweise eine
Kostenposition von „nur“ 9,65 € für eine Beratung, obwohl ich
den Arzt nur auf dem Flur gesehen habe.
Ist das normal und muss ich das auch bezahlen?
Wenn Du ihn nur auf dem Flur GESEHEN hast, ist das nicht okay. Wenn Du aber auch nur zwei Worte mit ihm gewechselt hast, dann ist es okay.
Habe ich außerdem einen Rechtsanspruch auf Herausgabe meiner
Krankenakte, wenn ich den Arzt wechseln möchte, oder geht das
nur von Arzt zu Arzt?
Kommt drauf an. Die Krankenakten, die ich z.B. führe, sind MEINE Akten, in die ich meine subjektiven Eindrücke und anderes, an das ich mich bei dem Patienten erinnern möchte, hineinschreibe. Als Psycho-Facharzt würde ich erstmal NIEMANDEM diese Akte geben. Was anderes sind z.B. objektive Untersuchungsergebnisse oder gar Laborwerte (was Du Blutuntersuchung nanntest). DIESE zu erfahren, hat jeder Patient das Recht.
Vielen Dank
Gern geschehen!
Steffen
Gruß,
Branden
Hallo, ich möchte auch noch kurz Stellung nehmen.
Ich bin Privatpatient.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine Blutuntersuchung?
Du hast einen Rechtsanspruch, als Privatpatient eine Dienstleistung durchführen zu lassen, egal, ob sinnvoll oder nicht. Allerdings hast Du keinen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung bei einer nicht indizierten Blutentnahme. Nachdem Du das ohnehin erst einmal privat bezahlst, ist es eigentlich egal, nur kannst Du nicht damit rechnen, dass die KK Dir das dann auch einfach so zahlt.
Auf der Arztrechnung steht unverständlicherweise eine
Kostenposition von „nur“ 9,65 € für eine Beratung, obwohl ich
den Arzt nur auf dem Flur gesehen habe.
Ist das normal und muss ich das auch bezahlen?
Das ist die kleine Beratungsgebühr, die große wäre noch teurer.
Die Sache mit Herausgabe der Krankenakte wurde schon beantwortet, wobei ich meine persönlichen Notizen meist behalte, sondern nur die objektiven Krankenbefunde herausgebe.
Lieben Gruß,
Claudia
Auf der Arztrechnung steht unverständlicherweise eine
Kostenposition von „nur“ 9,65 € für eine Beratung, obwohl ich
den Arzt nur auf dem Flur gesehen habe.
Ist das normal und muss ich das auch bezahlen?
Das scheint normal zu sein, wenn er auf dem Flur tatsächlich Deine Fragen beantwortet hat. Ich kenne jemanden, der hat nur mal beim Arzt angerufen, und der mußte nach dem Telefongespräch erst mal in die Praxis marschieren und seine 10 Euro Praxisgebühr zahlen, weil der Arzt auch das Telefongespräch als Beratung der Krankenkasse in Rechnung stellen wollte.
Bis denne
Schnoof
Hallo Steffen,
also zunächst einmal: Abnehmen durch Ernährungsumstellung ist gut, meine Glückwunsch zu diesem Entschluss.
Eine Blutuntersuchung ist sinnvoll bei Erkrankung oder Verdacht auf Erkrankung, dann zahlt es auch die (Privat-)Kasse. „Nur mal so“ zahlt keine Kasse, egal ob gesetzlich oder privat.
„Anspruch“ hast Du allenfalls auf eine Blutuntersuchung, wenn Du Dich vorher bereit bereit erklärst, selbst(!) zu bezahlen. Es heisst ja „Krankenkasse“ nicht „Luxuskasse“. Durch unnötige Leistungen erhöhen sich die Beiträge für alle(!) privat Versicherten, das muss ja nicht sein.
Ein(e) Arzt/Ärztin hat Anspruch auf ein Honorar, wenn er/sie eine ärztliche Leistung erbringt, egal ob in der Praxis, im Krankenhaus, auf der Straße oder am Stammtisch. Auch eine Beratung ist eine ärztliche Leistung, davon lebt er/sie schließlich. Du als Makler willst ja auch nicht ohne Honorar Auskünfte erteilen.
Anspruch auf Aushändigung Deiner Krankenunterlagen hast Du nicht, aber Anspruch auf Kopien von objektiven Daten, also Laborwerten, EKG-Befunden, Arztbriefen etc. auf Deine Kosten. Es steht Dir jederzeit frei, Deine(n) Arzt/Ärztin zu wechseln, wenn DU das für nötig hälst.
Weiter Auskünfte? Gern!
Gruß Synapse
Hi Brenden,
Du brauchst in Deinem Beruf sicher viel Humor; hier hast Du eine Kostprobe ohne Honoraranspruch davon geliefert…
Aber dass Du um 19.03 Uhr schon Zeit hast für Internet-Besuche…
Ich arbeite da noch…
)
Gruß Synapse