Eine Person ist in einer Firma als Leiharbeiter angestellt.
Schon den ersten Satz verstehe ich nicht. Ist er bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt, welches ihn an dieses Unternehmen ausgeliehen hat? Wer besteht nun auf die Ausweise? Das Leiharbeitsunternehmen oder der Auftraggeber?
Diese Firma hat in einer Betriebsvereinbahrung festgelegt,
dass alle Mitarbeiter neue Ausweise mit Bild bekommen sollen.
Wer sind die beteiligten Parteien dieser Vereinbarung? Die muss es ja geben (z.B. Betriebsrat), sonst wäre es ja keine Vereinbarung sondern eine einseitige Anordnung.
Weiterhin wird eine Überwachungsanlage installiert. Die Firma
akzeptiert keine mitgebrachten Passbilder, sondern möchte sie
selbst machen. Da kommt der Verdacht, dass diese Bilder für
eine Gesichtserkennungssoftware benutzt werden.
Wie bereits erwähnt, ginge das auch mit anderen Bildern. Vielleicht möchte das Unternehmen einfach, dass die Fotos einheitlich sind? Insbesondere wenn die Ausweis auch externen Personen gegenüber verwendet werden sollen, sind Fotos im Fußballtrikot mit Strand oder Mustertapete im Hintergrund nicht wirklich gewünscht. Bei offiziellen Ausweisdokumenten (Reisepass/Personalausweis) wirst Du im übrigen auch nichts mit mitgebrachten Passbildern.
Die Frechheit ist aber, dass die Mitarbeiter fast gezwungen
werden, für die neuen Ausweise von sich Bilder machen zu
lassen.
Was ist daran ein „Frechheit“? Schließlich erfüllen Ausweise mit Lichtbildern durchaus einen Zweck. Und wie genau sieht dieser Zwang konkret aus? Werden Mitarbeiter, die sich weigern, vom Werksschutz in Handschellen gelegt, abgeführt, auf einen Stuhl gebunden und dann abgelichtet?
Darf man sich weigern, sich fotografieren zu lassen (auch
wegen des neuen Ausweises) ohne arbeitsrechtliche Schritte
befürchten zu müssen?
Ich verstehe hier nicht, warum man etwas dagegen hat, dass die Bilder vom Unternehmen gemacht werden sollen. Oder hat man generell etwas dagegen, einen Ausweis mit Bild zu bekommen? Wenn dies betriebsüblich ist, wird man sich kaum dagegen verweigern können. Auch während der Probezeit so einen „Sturm im Wasserglas“ zu veranstalten dürfte die Übernahmechancen nicht signifikant erhöhen. Ohne Antwort auf die Rückfrage zu Satz 1 ist das auch schwer zu beurteilen.
Darf eine Firma eine Gesichtserkennungssoftware einsetzen,
ohne die Mitarbeiter zu informieren?
Nein. Auch Sinn und Zweck einer Kameraüberwachung muss klar definiert sein.
Die Entwicklung in der Firma macht viele Mitarbeiter stutzig
und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen.
Wie wäre es denn damit einfach mal nachzufragen? Für mich hört sich das aber eher so an, als wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen per se als Feind und Gegner sieht und daher zum Querulanten wird.
Ich befürworte Mitarbeiterausweise. Nur so ist sicher gestellt, dass sich keine Unbefugtem im Betrieb herumschleichen. Und die Idee mit einheitlichen Bildern finde ich auch gut. Wer sich an solchen Kleinigkeiten stört, kann jederzeit kündigen und woanders arbeiten. Erfahrungsgemäß finden solche Menschen aber bei jedem anderen Unternehmen etwas, was sie stört.