Hallo liebe Experten,
eine Familie mit zwei kleinen Kindern (im konfessionellen Kindergarten) geht in den Weihnachtsgottesdienst. Am Ende wird das Gemeindeblatt verteilt. Beim Durchblättern entdeckt die Mutter ein Foto ihres Sohnes, aufgenommen im Kindergarten. Hätten die Eltern nicht vor der Veröffentlichung gefragt werden müssen?
An der Eingangstür zum Kindergarten ist ein Aushang, daß die Kinder ab und zu fotografiert werden und die Fotos gezeigt werden. Reicht dieser Hinweis als Rechtsgrundlage aus?
Kann auch jemand die Gesetze nennen?
Im Voraus vielen Dank und frohe Weihnachten.
LG Beatie
Bin ich nicht, aber fotografiere gerne und bin daher ein wenig informiert.
eine Familie mit zwei kleinen Kindern (im konfessionellen
Kindergarten) geht in den Weihnachtsgottesdienst. Am Ende wird
das Gemeindeblatt verteilt. Beim Durchblättern entdeckt die
Mutter ein Foto ihres Sohnes, aufgenommen im Kindergarten.
Hätten die Eltern nicht vor der Veröffentlichung gefragt
werden müssen?
Die Feier dürfte als öffentliches Event bzw. Versammlung gelten. Wer daran teilnimmt, muß damit rechnen, daß die Presse ihn eben fotografiert. Wer das nicht will, nimmt nicht daran teil.
Das gilt aber nur, wenn die Person in einer Gruppe zu sehen ist. Porträts sind nicht erlaubt.
An der Eingangstür zum Kindergarten ist ein Aushang, daß die
Kinder ab und zu fotografiert werden und die Fotos gezeigt
werden.
Ich glaube das wäre gar nicht nötig gewesen. Außer es ist ein Porträt, dann ist der Hinweis sinnlos - die Erlaubnis muß erteilt werden!
Die Feier dürfte als öffentliches Event bzw. Versammlung
gelten. Wer daran teilnimmt, muß damit rechnen, daß die Presse
ihn eben fotografiert. Wer das nicht will, nimmt nicht daran
teil.
Wenn ich das ganze richtig verstanden habe, wurde das Foto ja nicht im Gottesdienst gemacht, sondern längere Zeit davor im Kindergarten und erst nach dem Gottesdienst im Gemeindeblatt veröffentlicht.
Sofern das hier stimmt:
Das gilt aber nur, wenn die Person in einer Gruppe zu sehen
ist. Porträts sind nicht erlaubt.
wäre das Ganze meinem laienhaften Verständnis nach nicht erlaubt.
das Fotografieren und Veröffentlichen ist hier erlaubt:
Par. 22, 23 KUG
Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein. Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit.
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Da kann man nur hoffen, dass besagte Familie nie wirklich
Probleme bekommt.
Du meinst, daß man es mögen muß, wenn ein Photo ungefragt in Umlauf kommt? Das sehe ich ein bißchen anders. Auch wenn man nach der Rechtslage hinnehmen muß, kann man sich darüber ärgern, ohne sich gleich ein abgebranntes Eigenheim oder den Tod eines Kindes als viel schlimmeres Übel vorhalten lassen zu müssen. Ein apper Finger ist auch ein Übel, auch wenn ein appes Bein schlimmer ist.
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Das Foto wurde übrigens nicht während einer Feier gemacht und zeigt den Jungen als Portrait.
Dir lieber Markus möchte ich noch folgendes auf den Weg geben:
Vielleicht macht es Dir nichts aus, wenn Deine Kinder Dich plötzlich und unerwartet aus einer Zeitung angrinsen, mich als besorgte Mutter stört es schon und ich möchte vorher um Erlaubnis gefragt werden. Leider passiert es heutzutage öfter, daß Menschen mit bestimmten Vorlieben sich gerade durch solche Veröffentlichungen bestärkt fühlen. Und wenn dann auch noch neben dem Foto gesagt wird, wo das Kind zu finden ist, sehe ich das als bedenklich an.
Natürlich soll jeder das Recht auf sein Foto haben und behalten. Witzig fände ich nur, wenn sich Personen aufregen würden, ich sage bewusst „aufregen würden“, die eine HP mit einem kompletten Fotoalbum im Netz online haben.
Gruß Markus
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Natürlich soll jeder das Recht auf sein Foto haben und
behalten. Witzig fände ich nur, wenn sich Personen aufregen
würden, ich sage bewusst „aufregen würden“, die eine HP mit
einem kompletten Fotoalbum im Netz online haben.
das würde die Frage wohl ein wenig absurder machen, es sei denn, auf der Homepage fehlte das Impressum und damit auch die Anschrift.
In diesem Fall …
… dürfte es sich um Unachtsamkeit handeln. Ein Kirchenblatt, das nur aus Text besteht, wird nicht durchgeblättert. Ein paar Fotos zur Illustration sind schon gut. Aber woher nehmen. Aus dem Fundus, und in diesem waren halt zufällig auch Portraits aus dem Kindergarten.
Es ist den Machern das „Recht am eigenen Bild“ so nicht bewusst, sie haben es gut gemeint. Im Gegensatz zu anderen Leuten, die mit geklauten Bildern oder ohne die Abgebildeten zu fragen, Fotos veröffentlichen, um Geld zu verdienen damit. Große Zeitungen machen das gern und verlassen sich drauf, dass die Betroffenen sich nicht trauen, gegen eine Zeitung zu klagen.
Hier in diesem Fall würde ich die Verantwortlichen nett drauf hinweisen, dass man persönlich nicht einverstanden damit ist und das eigentlich nicht zulässig ist (mit Hinweis auf die weiter oben zitierten Gesetzestexte). Die Zeitungsmacher sollten das nächste Mal lieber die erkennbaren Abgebildeten fragen, ob sie diese Einzelportraits veröffentlichen dürfen. Man möchte es sich ja nicht gleich verscherzen mit den Leuten, oder?
Da hast Du auf jeden Fall recht. Es lag mir auch fern, die Kirche bzw. die Macher des Kirchenblattes anzuzeigen. Es ging mir in erster Linie darum zu erfahren, inwieweit seitens der Redakteure überhaupt das Recht besteht, das Foto zu veröffentlichen. Wenn wir gefragt worden wären, hätten wir wahrscheinlich die Erlaubnis gegeben.
LG Beatie
die Bedenken kann ich schon verstehen, Du weißt aber schon das man eure Adresse über eure Homepage finden kann? Auf dieser habt ihr ja auch genug Bilder…
Gruß
Karl
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