Recht auf die Unterhaltszahlungen des Vaters?

Hallo ihr lieben, wegen Geld gibt es immer Streit und im Internet ist es so unübersichtlich vor allem zum konkreten Fall.
Person M ist die Mutter
Person V ist der Vater
Person K das volljährige Kind.
Mutter und Kind bekommen Hartz IV haben beide einen 400Euro Job,was ihnen (abzüglich Freibetrag) als Einkommen angerechnet wird. Sie leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Zusätzlich bekommen sie für das Kind Kindergeld und den Unterhalt des Vaters. Beides wird als Einkommen angerechnet.

Der Vater behauptet nun er habe keine Pflicht an das Kind Unterhalt zu zahlen und tue dies nur aus Wohltätigkeit.
Anmerkung:
Vater und Mutter waren nie verheiratet, uneheliches volljähriges Kind, V und M leben getrennt.
Vater bekommt kein Hartz IV sondern Sozialhilfe.

Bitte sagt mir ob das stimmt. Dachte der Vater hat die Pflicht, vor allem wenn das Kind arbeitslos gemeldet ist, bis zum 25.Lebensjahr Unterhalt zu bezahlen.
PS: Brauche die antwort aus persönlichen Gründen möglichst schnell.
vielen dank

Hallo marleen,

Untehaltspflicht für Kinder besteht meines Wissens nur bis eine erst Ausbildung abgeschlossen ist, wenn dies schon mit 18 beendet ist besteht kein Unterhaltsanspruch mehr.

Mehr wirst du im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ bekommen.

Gruß
schnorz

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Hallo

Der Vater behauptet nun er habe keine Pflicht an das Kind
Unterhalt zu zahlen und tue dies nur aus Wohltätigkeit.

Aus Wohltätigkeit für wen? Für den Staat? Der Unterhalt wird doch voll angerechnet, und dadurch spart der Staat Geld. Oder wie ist das?

Vater bekommt kein Hartz IV sondern Sozialhilfe.

Von was bezahlt er denn den Unterhalt?
Ich hätte gedacht, ein Vater, der Sozialhilfe bekommt, ist zwar grundsätzlich unterhaltspflichtig (falls er es noch ist; siehe anderen Beitrag), aber wenn er Sozialhilfe bekommt, muss er nicht zahlen, da er ja für sich selbst nicht genug Geld hat).

Ich kapiere das nicht so recht.

Viele Grüße
Simsy