Hallo ihr lieben, wegen Geld gibt es immer Streit und im Internet ist es so unübersichtlich vor allem zum konkreten Fall.
Person M ist die Mutter
Person V ist der Vater
Person K das volljährige Kind.
Mutter und Kind bekommen Hartz IV haben beide einen 400Euro Job,was ihnen (abzüglich Freibetrag) als Einkommen angerechnet wird. Sie leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Zusätzlich bekommen sie für das Kind Kindergeld und den Unterhalt des Vaters. Beides wird als Einkommen angerechnet.
Der Vater behauptet nun er habe keine Pflicht an das Kind Unterhalt zu zahlen und tue dies nur aus Wohltätigkeit.
Anmerkung:
Vater und Mutter waren nie verheiratet, uneheliches volljähriges Kind, V und M leben getrennt.
Vater bekommt kein Hartz IV sondern Sozialhilfe.
Bitte sagt mir ob das stimmt. Dachte der Vater hat die Pflicht, vor allem wenn das Kind arbeitslos gemeldet ist, bis zum 25.Lebensjahr Unterhalt zu bezahlen.
PS: Brauche die antwort aus persönlichen Gründen möglichst schnell.
vielen dank