Recht auf Dolmetscher

Hallo, ich habe eine kleine Frage.
Ich schreibe gerade einen Aufsatz über Gehörlose Menschen. Ich bilde mir ein, es gibt ein Gesetz / Verordnung oder was auch immer, dass den Menschen das Recht gibt, einen Dolmetscher zur Verfügung gestellt zu bekommen.
So in der Art. „Jeder Mensch hat das Recht auf verbale oder nonverbale Kommunikation“.
Gitbs dazu irgendwo Quellen, die das untermauern? Klingt nach Grundgesetzt (freie Meinungsäußerung?? Nicht ganz, oder) , aber da kenne ich mich nicht aus. Oder ist da irgendwo was im Sozialgesetzbuch oder so etwas. Ich hoffe, mir kann irgendwer von euch helfen. Wenigstens eine grobe Ahnung, in welchem Gesetzbuch man schauen müsste, wäre schon gut.
Danke für eure Hilfe,
Tobias

Hallo,

ja das gibt es. Es gibt Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren - Originaltext hier: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bs…

Nr. 21 führt das Folgende aus:

Behandlung Schwerhöriger und Taubstummer

(1) Es empfiehlt sich, Schwerhörige zur Wiederholung dessen zu veranlassen, was sie von Fragen, Zeugenaussagen oder mündlichen Erörterungen verstanden haben. Wenn der Schwerhörige zu einer Wiederholung nicht in der Lage ist, wird man sich mit ihm schriftlich verständigen müssen.

(2) Zu Verhandlungen mit Taubstummen oder Gehörlosen ist regelmäßig ein Dolmetscher beizuziehen, der auch die Gebärdensprache beherrscht. Häufig wird schon im vorbereitenden Verfahren ein Sachverständiger, z. B. ein Psychiater oder ein Taubstummenlehrer, zuzuziehen sein, der Kenntnisse und Erfahrungen über die seelisch-geistige Eigenart von Taubstummen oder Gehörlosen besitzt.

Viel Erfolg
who_knows

Hallo,

Hallo, ich habe eine kleine Frage.
Ich schreibe gerade einen Aufsatz über Gehörlose Menschen. Ich
bilde mir ein, es gibt ein Gesetz / Verordnung oder was auch
immer, dass den Menschen das Recht gibt, einen Dolmetscher zur
Verfügung gestellt zu bekommen.
So in der Art. „Jeder Mensch hat das Recht auf verbale oder
nonverbale Kommunikation“.

Im SGB 10 gibt es hierzu eine Bestimmung, die im Bereich des Sozialrechts gilt.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__19.html

Gruß
cosis

Hallo,

mit dem Grundgesetz liegst du gar nicht so falsch. Zumindest im Strafverfahren hat der Beschuldigte das Recht auf einen (für ihn zunächst kostenlosen) Dolmetscher. Es leitet sich ab aus dem Art. 103 Abs. 1 GG.

Gruss

Iru