Recht auf Durchführung eines Hausbaus innerhalb einer festen Frist?

Hallo,

meine Eltern lassen zur Zeit ein Fertighaus über Jadehaus bauen. … Eigentlich hatte man uns mündlich zugesichert, dass am 01. Juli dieses Jahres Richtfest gefeiert werden könnte.

Leider steht jedoch der Termin oder ein Termin zur Fertigstellung des Hauses nicht im schriftlichen Vertrag.

Bisher ist noch nichts geschehen. Keine Aushebungen für den Keller. Nichts. Stattdessen werden meine Eltern immer auf einen neuen Termin vertröstet.

Daher wollte ich nun nachfragen, ob es irgendwelche rechtlichen Regelungen gibt, innerhalb von was für Zeiträumen ein Haus gebaut werden muss, auch wenn kein Datum im Vertrag angegeben ist. … Hat man da als Privatkunde irgendwelche Rechte?

Über zig Ecken habe ich gehört, dass der Vertrag nicht einmal kündbar ist, ohne dass man an Jadehaus eine Entschädigung für die ihnen entgangenen Einnahmen zahlen müsste. Stimmt das? - Mein Menschenverstand sagt mir, dass das eigentlich nicht sein kann. Nicht wenn Jadehaus nachweislich nicht in den Quark kommt. Denn ursprünglich hätte das Haus bereits Ende letzten Jahres bezogen werden können. … Hier war die Aussage, dass das Wetter zu schlecht gewesen sei, um mit dem Bau zu beginnen. … Doch auch jetzt tut sich ja nichts, außer nette Briefe mit weiterem Vertrösten.

Kann man da wirklich gar nichts machen?

Um jede noch so kleine Rückmeldung bin ich dankbar.

Beste Grüße,

Regina Krause

Hallo Regina,

Wenn keine festen Fixtermine in dem vertrag vereinbart worden sind, steht es dem Auftragnehmer zu, dass er nach seinem „gut denken“ mit den Arbeiten beginnt. Sie haben in diesem Punkt keine chance.

Ich rate Ihnen, dem Auftragnehmer einen Brief zu schreiben und zu fragen, wann er definitiv mit den Arbeiten beginnen will. Achten Sie darauf, dass er Ihnen in schriftlicher Form Termine benennt. Das ist Ihre einzige Chance um irgendwie ein wenig Rechtssicherheit zu bekommen.

Für einen Hausbau gibt es keine festen Termine. Allerdings hat eine Baugenehmigung - solange noch nicht mit dem Hausbau begonnen wurde- nur eine begrenzte Gültigkeit. Bitte prüfen Sie, wann die Genehmigung verfällt bzw. ungültig wird und weisen Sie den Auftragnehmer daraufhin. Wenn Sie nachweisen können, dass die Baugenehmigung durch sein Verschulden ungültig geworden ist, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Wie immer diese aussehen mag!!!

Und ja, es ist üblich, dass wenn man von einem Vertrag zurück tritt, eine gewisse Entschädigung für den Auftragnehmer gezahlt werden muss.

Sorry, dass ich keine bessere Auskunft geben kann!

Gruß Andreas Genrich

Hallo,

also ohne den Vertrag zu kennen ist es ziemlich schwierig hier Aussagen zu treffen.

Setzt Euch mit der Baufirma zusammen und stellt einen terminplan auf, welcher als verbindlicher Terminplan fixiert wird. Mit Unterschrift !

Man kann auch die Firma auffordern den Vertrag zu erfüllen und eine Beginnfrist setzen [wie gesagt alles schwierig ohne den Vertrag gelesen zu haben] unter der Androhung den Vertrag zu kündigen wenn bis dahin keine Leistung erbracht wurden.

Tipp: Nehmt Euch einen professionellen Bauherrenvertreter welcher Euch in allen Fragen berät. Kostet ein bissl Geld spart aber viel Geld.

Christian

Hallo Regina,

üblicherweise werden in derartigen Verträgen Termine vereinbart. Dass es bei euch nun nicht so geschehen ist, das ist wirklich schlecht. Daher kann ich nur dringend raten die Verbraucherzentrale und / oder einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der über Austiegsmöglichkeiten aus dem Vertrag Bescheid wissen müsste. Und das so schnell wie möglich, denn sonst ist evtl. gezahltes Geld möglicherweise futsch. Mehr kann ich leider auch nicht sagen.

Schöne Grüße
Christian



HALLO R. K.

sorry, das ist kein Problem des öffentlichen Baurechtes. Die Baubehörden halten sich streng aus solchen Rechtfragen heraus. Eine Baugenehmigung hat in der Regel eine Gültigkeit von 3 Jahren. In dieser Zeit sollte die Maßnahme begonnen sein.
Es gibt im öffentlichen Recht keine Rechtspflicht, in der ein Bauwerk fertiggestellt sein muss. Das regelt ausschließlich der Vertrag zwischen dem Bauherren und der/den ausführenden Firmen.
Euer Problem ist zivilrechtlich zu klären. Ein Fachanwalt mit der Spezialisierung im Vertragsrecht kann vielleicht Helfen.
M. E. sollte aber mit der Vertragsauflösung gedroht werden, wenn die Maßnahme nicht in einer angemessenen Frist begonnen worden ist. Die Kündigungsmodalitäten sind bestimmt im Vertrag fixiert.
Mündliche Aussagen sind immer schwer beweisbar.
Vieleicht kann man über ein Preisdabschlag wegen verspätetem Einzug verhandeln und damit einen wirtschaftlichen Druck ausüben ???

mfg db

Hallo, ich war im Urlaub und hab die Frage erst grad gelesen.
Leider kann ich nicht helfen. Mein Gebiet ist Bauordnungs- und planungsrecht.

Gruß

B.

Hallo Frau Krause,

Leider kann ich Ihnen jetzt erst antworten, da ich jetzt erst aus dem Urlaub zurück bin.
Zu Ihrem Fall kann ich Ihnen nur raten sich einen guten Rechtsanwalt zu nehmen, der sich im Vertargsrecht auskennt.
So eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Hier muß der Vertrag gelesen werden und sonstige schriftliche und mündliche Vereinbarungen, die eventuell getroffen worden sind.
Mit freundlichem Gruß
Dornblüth