Hallo!
Ein großer Internetanbieter bzw. seine deutsche Niederlassung bietet einen Mailinglisten-Service im Internet.
User A war dort lange Zeit Mitglied und hat Beiträge verfaßt. Alle Beiträge werden bei diesem Betreiber archiviert. Eine Löschung ist glaube ich nicht möglich.
Nun ist User A von der Benutzung dieser Liste durch dessen Ersteller/Besitzer/Moderator (das ist User B, NICHT der Service) ausgeschlossen worden, da dieser nach Meinung von B irgendwelche Regeln verletzt habe.
User A hat kein Interesse an einer weiteren Nutzung des Services noch an irgendeinem Streit mit B, möchte aber seine eigenen Beiträge einsehen, kopieren und nach eigenem Ermessen weiterverarbeiten. Er bekommt aber keinen Zugang zum Archiv, da dieses nur ginge, wenn er wieder offizielles Mitglied wird, was User B ihm aber verweigert.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat User A, die Öffnung des Archives zu erwirken? Die Beiträge gehören laut Urheberrecht ja unwidersprochen User A, und somit auch das Recht auf die Nutzung.
Eine Löschung soll zwar nicht erwirkt werden, aber die Frage stellt sich, ob das auch verlangt werden könnte.
An wen muß sich User A wenden?
Welche Gesetze greifen zugunsten von A?
Gilt überhaupt deutsches Recht, wenn die Beiträge nicht in Deutschland verfaßt und abgeschickt wurden und User A kein Deutscher ist? Wenn nein, welche Möglichkeiten bestehen trotzdem?
Vielen Dank
Gruß
datafox
