Recht auf eigene Beiträge auf Mailingliste

Hallo!

Ein großer Internetanbieter bzw. seine deutsche Niederlassung bietet einen Mailinglisten-Service im Internet.

User A war dort lange Zeit Mitglied und hat Beiträge verfaßt. Alle Beiträge werden bei diesem Betreiber archiviert. Eine Löschung ist glaube ich nicht möglich.

Nun ist User A von der Benutzung dieser Liste durch dessen Ersteller/Besitzer/Moderator (das ist User B, NICHT der Service) ausgeschlossen worden, da dieser nach Meinung von B irgendwelche Regeln verletzt habe.

User A hat kein Interesse an einer weiteren Nutzung des Services noch an irgendeinem Streit mit B, möchte aber seine eigenen Beiträge einsehen, kopieren und nach eigenem Ermessen weiterverarbeiten. Er bekommt aber keinen Zugang zum Archiv, da dieses nur ginge, wenn er wieder offizielles Mitglied wird, was User B ihm aber verweigert.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat User A, die Öffnung des Archives zu erwirken? Die Beiträge gehören laut Urheberrecht ja unwidersprochen User A, und somit auch das Recht auf die Nutzung.

Eine Löschung soll zwar nicht erwirkt werden, aber die Frage stellt sich, ob das auch verlangt werden könnte.

An wen muß sich User A wenden?

Welche Gesetze greifen zugunsten von A?

Gilt überhaupt deutsches Recht, wenn die Beiträge nicht in Deutschland verfaßt und abgeschickt wurden und User A kein Deutscher ist? Wenn nein, welche Möglichkeiten bestehen trotzdem?

Vielen Dank
Gruß
datafox

Hi Datenfuchs,

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat User A, die Öffnung des
Archives zu erwirken? Die Beiträge gehören laut Urheberrecht
ja unwidersprochen User A, und somit auch das Recht auf die
Nutzung.

hier liegt ein Irrtum vor: Urheberrechte und Nutzungsrechte sind nicht untrennbar. A könnte die Nutzungsrechte an seinen Beiträgen durchaus abgetreten haben.
Mal ein alltägliches Beispiel: wenn ich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit eine brandschutztechnische Stellungnahme verfasse, bin und bleibe ich Urheber der Stellungnahme. Die Nutzungsrechte an meiner Stellungnahme habe ich aber im Rahmen meines Arbeitsvertrages meinem Arbeitgeber übertragen und wenn ich aus dem Unternehmen ausscheide darf ich meine geistigen Leistungen nicht selbst verwerten (nutzen).

Zu Deiner eigentlichen Frage kann ich aber wenig sagen…

Gruß Stefan

wenn
ich aus dem Unternehmen ausscheide darf ich meine geistigen
Leistungen nicht selbst verwerten (nutzen).

Es geht nicht um eine kommerzielle Nutzung sondern um eine private.
Außerdem ist ein User kein Angestellter, der eine Arbeitsleistung für einen anderen bringt, im Gegenteil, er ist KUNDE des Service-Anbieters.

Gruß
datafox

Hi,

Ein großer Internetanbieter bzw. seine deutsche Niederlassung
bietet einen Mailinglisten-Service im Internet.

Was steht in den AGB? Welcher Anbieter?

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat User A, die Öffnung des
Archives zu erwirken? Die Beiträge gehören laut Urheberrecht
ja unwidersprochen User A, und somit auch das Recht auf die
Nutzung.

Nein, aber das hatten wir schon.
Ob das Zugangsrecht http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht#… greift, kann ich dir nicht beantworten.

Gilt überhaupt deutsches Recht, wenn die Beiträge nicht in
Deutschland verfaßt und abgeschickt wurden und User A kein
Deutscher ist? Wenn nein, welche Möglichkeiten bestehen
trotzdem?

Ich kann nur vermuten, daß das Recht des Landes gilt, in dem der Anbieter des Service steht.

mfg Ulrich (IANAL)

Hallo

Ein großer Internetanbieter bzw. seine deutsche Niederlassung
bietet einen Mailinglisten-Service im Internet.

Da sie nur die Möglichkeit bietet, Mailinglisten zu organisieren, dürften sie wohl mit der ganzen Sache nichts zu tun haben.

User A war dort lange Zeit Mitglied und hat Beiträge verfaßt.
Alle Beiträge werden bei diesem Betreiber archiviert. Eine
Löschung ist glaube ich nicht möglich.

Das hängt von den Nutzungsbestimmungen ab. In den meisten Fällen hast du aber wohl recht.

User A hat kein Interesse an einer weiteren Nutzung des
Services noch an irgendeinem Streit mit B, möchte aber seine
eigenen Beiträge einsehen, kopieren und nach eigenem Ermessen
weiterverarbeiten. Er bekommt aber keinen Zugang zum Archiv,
da dieses nur ginge, wenn er wieder offizielles Mitglied wird,
was User B ihm aber verweigert.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat User A, die Öffnung des
Archives zu erwirken? Die Beiträge gehören laut Urheberrecht
ja unwidersprochen User A, und somit auch das Recht auf die
Nutzung.

Der Unterschied zwischen Nutzungsrecht und Urheberschaft wurde ja schon erklärt. Bei den meisten Nutzungsbestimmungen wird dem Betreiber des Forums oder Mailingliste die Nutzung übertragen (häufig evtl. aber kommerzielle Nutzung ausgeschlossen).

Aber eigentlich ist das auch egal, er verhindert ja nicht, das der User seine Artikel weiterbenutzt, es wäre seine Aufgabe gewesen, diese anderweitig abzuspeichen. Der User verlang quasi eine Dienstleistung, die vorher nicht abgesprochen war.

Eine Löschung soll zwar nicht erwirkt werden, aber die Frage
stellt sich, ob das auch verlangt werden könnte.

Wie gesagt, hängt von den Nutzungsbestimmungen ab, im Normalfall gibt es dafür aber keine Grundlage.

An wen muß sich User A wenden?

Einfachste Anwort, an einen anderen User, dem ihm die Mailingliste kopiert :smile:

Welche Gesetze greifen zugunsten von A?

Urhebergesetz, evtl. noch Datenschutz.

Gilt überhaupt deutsches Recht, wenn die Beiträge nicht in
Deutschland verfaßt und abgeschickt wurden und User A kein
Deutscher ist? Wenn nein, welche Möglichkeiten bestehen
trotzdem?

Die Nationalität dürfte keine Rolle spielen, und in diesem Fall wird wohl deutsches Recht zum tragen kommen.

Gruß, DW.

Der Unterschied zwischen Nutzungsrecht und Urheberschaft wurde
ja schon erklärt. Bei den meisten Nutzungsbestimmungen wird
dem Betreiber des Forums oder Mailingliste die Nutzung
übertragen (häufig evtl. aber kommerzielle Nutzung
ausgeschlossen).

Das soll egal sein, was diese Leute mit den Beiträgen machen. Der User möchte sie einfach auf seiner Festplatte haben.

Aber eigentlich ist das auch egal, er verhindert ja nicht, das
der User seine Artikel weiterbenutzt, es wäre seine Aufgabe
gewesen, diese anderweitig abzuspeichen. Der User verlang
quasi eine Dienstleistung, die vorher nicht abgesprochen war.

Da die Sperrung ohne Warnung erfolgte, hatte User A dazu keine Gelegenheit.

An wen muß sich User A wenden?

Einfachste Anwort, an einen anderen User, dem ihm die
Mailingliste kopiert :smile:

Ist nicht möglich und zweitens nicht gewünscht. Der User möchte den „korrekten Weg“ gehen.

Gruß
datafox

Was steht in den AGB? Welcher Anbieter?

Das kann ich nicht sagen.

In den AGB steht, daß Rechte an veröffentlichten Inhalten an das Service abgetreten werden, sich dieses aber nur auf ÖFFENTLICHE BEREICHE bezieht. Ist eine Mailingliste ein öffentlicher Bereich?

Weiters steht:

„Dieses Recht gilt nur so lange, wie Sie den Inhalt in dem betreffenden Service veröffentlichen wollen, und erlischt, sobald Sie den Inhalt aus dem Service entfernen.“

Er KANN aber nicht entfernt werden, da kein Zugangsrecht besteht.

Eine Anfrage um Hilfe kann auch nicht gestellt werden, da das nur geht, wenn man entweder Mitglied oder Moderator ist. Der Betreffende ist aber keines von beiden.

Gruß
datafox

wenn
ich aus dem Unternehmen ausscheide darf ich meine geistigen
Leistungen nicht selbst verwerten (nutzen).

Es geht nicht um eine kommerzielle Nutzung sondern um eine
private.
Außerdem ist ein User kein Angestellter, der eine
Arbeitsleistung für einen anderen bringt, im Gegenteil, er ist
KUNDE des Service-Anbieters.

Beides ist unerheblich. Mit dem Beispiel wollte ich lediglich verdeutlichen, daß die Übertragung von Nutzungsrechten alltägliche Praxis ist, dazu muß weder kommerzielle Nutzung noch ein Angestelltenverhältnis vorliegen.

In Deinem Beispiel wäre zu prüfen welche Vereinbarungen zum Nutzungsrecht getroffen wurden. Aus den Tatsachen „private Nutzung“ und „Kundenverhältnis“ ergibt sich nichts für das Nutzungsrecht.

Gruß Stefan