Hallo Rechtswissende.
Also wenn eine Person in D stirbt, sind ja so einige rechtliche Vorschriften zu beachten. Und die meisten, also die Hinterbliebenen, rufen einfach ein Beerdigungsinstitut an und lassen sich dann abzocken, z.B. mit den Sargkosten.
Dieser Sarg (einfach zur Verbrennung) kostet im Großhandel ca. 45 EUR und steht dann auf der Rechnung des Beerdigungsinstitutes mit 450 EUR. Manche sind aber auch Hobby-Tischler und stellen selber einen Sarg her. Ich bitte dies nicht pietätlos zu betrachten. Es gibt z.B. Tischlermeister, welche sich zu Lebzeiten ihren Sarg selber herstellen und die Erben damit beschweren, genau in diesem persönlichen Sarg beerdigt zu werden. Aber weiter.
Darf man selber einsargen?
Die Frage dürfte viele interessieren. Denn gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich der Leichentransport, welcher nicht selber durchgeführt werden darf.
D.h. der Verstorbene zu Lebzeiten oder die Hinterbliebenen kaufen selber einen Sarg oder stellen her usw. Dann wird der Leichnam, nach Totenschein natürlich usw., selber eingesargt, also vom Sterbebett in den Sarg gelegt. Jetzt muss nur noch das Beerdigungsinstutit die Fahrt besorgen.
Jetzt kommt’s! Was ist wenn das Beerdigungsinstitut sich weigert zu fahren, weil sie keinen Sarg verkaufen können. Auch das zweite usw. Beerdigungsinstitut winkt ab. Jetzt wird’s eng, denn eine Leiche darf nur 36 Stunden im Wohnhaus o.ä. liegen bleiben.
Ist für diesen Fall eine polizeiliche Ausnahmegenehmgung zum privaten Transport einer Leiche durchsetzbar? Und wie wäre diese umzusetzen. Nicht jeder hat einen Kombi. Natürlich könnte man dafür einen Transporter mieten.
Wie sieht’s aus?