Recht auf eigene Wohnung und ALG?

Ich bin 20 Jahre alt und wohne aktuell noch bei meiner Mutter.
hatte bis vor 1 Monat noch einen Festen Job (Einkommen:1200 netto)
meine mutter hat vor paar Jahren ein Haus gekauft in dem jetzt aktuell meine Mutte,ihr mann,mein Bruder ,meine 2 Schwestern,meine oma und ich zurzeit Leben.
da meine Mutter sehr viele Schulden hat,schafft sie es nicht mehr die raten für das Haus zu bezahlen und wir müssen bald hier raus…
Meine Frage ist ob es möglich ist das ich in meiner Situation vom Arbeitsamt eine eigene Wohnung gestellt bekomme sowie Arbeitslosen geld?
Steht mir das zu?

Hallo,

sofern du versicherungspflichtig tätig warst (mind. 12 Monate in den letzten 2 Jahren), hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld (ca. 60% deines letzten Gehalts).

Ansonsten hast du unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. In der Regel werden Wohnungen für unter 25-Jährige nicht gezahlt.

Gruß

ja versicherungspflichtig war ich die ganzen letzten 2 jahre.
Also gibt es keine möglichkeit das ich ne eigene wohnung beziehen kann ,außer natürlich ich habe nen neuen job und zieh aus?
LG

Hallo

  1. Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld (ALG1) nach SGB III:
    http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zen…

Das müsstest du mit dem Arbeitsamt klären.

  1. Falls kein Anspruch auf ALG1 besteht , hat man grundsätzlich Anspruch auf ALG2 („Hartz IV“) nach SGB II. Oder auch, falls der ALG1-Anspruch zu gering ist, um damit seinen Bedarf zu decken, hat man grundsätzlich auf „ergänzendes“ ALG2 (das das ALG1 aufstockt).

Zu ALG2:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_549712/Navigation/ze…

Sofern/solange du noch zu Hause wohnst, würdest du (weil du noch unter 25 bist und deinen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kannst) automatisch eine sogenannte „Bedarfgemeinschaft“ mit deiner Familie bilden. (Die Oma bildet da möglicherweise eine Ausnahme; aber das käme auf die genauen Umstände an -ob /inwieweit sie gemeinsam mit Euch wirtschaftet… aber würde hier jetzt zu weit gehen.)

Als „Bedarfsgemeinschaft“ würden das Einkommen und die Bedarfe ALLER Personen ermittelt und überprüft. Deine Eltern müssten mit ihrem anrechenbaren Einkommen ggf. auch DEINE Bedarfe mitversorgen.

Was eine eigenen Wohnung mit ALG2 angeht:
Nach § 22 SGB II werden eigene Unterkunftskosten für unter 25Jährige nur in Ausnahmefällen bewilligt: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Ein solcher Härtefall liegt aber z.B. auch dann vor, wenn die Eltern ihr volljähriges Kind „rausschmeissen“ (egal, ob im Guten oder Bösen). Ab 18 MÜSSEN Eltern ihr Kind nicht mehr bei sich wohnen lassen oder wieder aufnehmen … und so ein Rauswurf wäre ein „ausreichend schwerwiegender“ Grund für eigene Unterkunftskosten.

Es würden aber zunächst deine möglichen ALG2- VORRANGIGEN Ansprüche überprüft … also z.B. inwieweit deine Eltern dir gegenüber (noch) unterhaltspflichtig sind / ob sie unterhaltszahlungsfähig sind usw. -

Weitere Infos zu beiden Leistungen findest du auf den oben verlinkten Seiten, dort jeweils links im Menü.

Antragsformulare sowie (rechts im Menü) weitere infos findest du

für ALG1 hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26634/Navigation/zen…

für ALG2 hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

Zu ALG2 sehr informativ alle Ratgeber hier:
http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=lm7gc86onmed93…

Wegen Umzug / Erstausstattung Wohnung etc. dieser Ratgeber:
http://hartz.info/index.php?topic=24.0

LG

erstmal bedanke ich mich für die schnellen und ausführlichen antworten…
hast mir sehr weiter geholfen…
Dir noch nen schönen abend

Unter Umständen kannst du zusätzlich zum Alg Wohngeld beantragen. Aufstockendes Alg II wird - wie bereits gesagt - nur in Ausnahmefällen (z.B. häusliche Gewalt) für unter 25-Jährige gezahlt.

Gruß

Hallo,
ich nehme an, es geht um Anspruch auf ALG II? Denn bei ALG I stellt sich die Frage nach der Wohnung nicht.
Ohne Zustimmung des Jobcenters kannst du keine eigene Wohnung anmieten bzw. die Übernahme der Mietkosten wird dann abgelehnt. Um die Zustimmung des Jobcenters zu erhalten, brauchst du eine Bescheinigung des Jugendamtes, mit welcher Begründung du nicht mehr zu Hause wohnen kannst. Hierzu musst du dich an einen zuständigen Sozialarbeiter beim Jugendamt wenden und deine Situation schildern.
Liebe Grüße

Guten Morgen.

Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mehr als 12 Monate sozialverischerungspflichtig beschäftigt waren, dann erhalten Sie Arbeitslosengeld.