Recht auf Eigentum und Informationsfreiheit

Folgende Situation stellt sich:

Person A ist Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer Gemeinschaftswohnanlage. Person A hat sich einen neuen Fernseher gekauft LCD Full Hd, er meinte es reicht vollkommen aus über dei vorhandene Sat-Gemeinschaftsanlage die Programme seiner Wahl anzusehen. Leider stellt sich heraus das der Betreiber der Satelittenanlage der Wohngemeinschaft nur teilweise digitale Programme einspeist und zwar 10 Stück. Er meint er könnne die Anlage nur umrüsten wenn die Eigentümergemeinschaft zustimmt. Dies passierte nicht.
Was kann Person A als Eigentümer machen? Eine eigene Sat Anlage auf den Balkon installieren? Oder vor Gericht ziehen?

Huhu!

Was kann Person A als Eigentümer machen? Eine eigene Sat
Anlage auf den Balkon installieren?

Wenn die Eigentümergemeinschaft zustimmt…

Oder vor Gericht ziehen?

Naja, genug Kohle scheint ja vorhanden zu sein. Aber Erfolgsaussichten sehe ich da keine. Digitale TV-Programme sind reiner Luxus, das Grundrecht auf Informationsfreiheit kann nicht dafür herhalten, anderen etwas aufzuzwingen, das sie nicht haben wollen, jedenfalls nicht solange es unser Rundfunksystem noch gibt. Im realen Leben würde ich versuchen, die anderen Eigntümer davon zu überzeugen, dass es außer einem halben Tag Montagearbeit keine Veränderungen geben wird, weder in optischer noch in finanzieller Hinsicht. Soll heißen: Der digitale Eigentümer trägt alle Kosten der Umrüstung.