eine Frau hat (vor ca. einem Jahr) dem JA ein Schriftsatz übermittelt, von dem sie möchte, dass dieser aus der Akte entfernt wird. Darüber hinaus möchte sie die Akte bzgl. Umgangsregelung … lesen.
eine Frau hat (vor ca. einem Jahr) dem JA ein Schriftsatz
übermittelt, von dem sie möchte, dass dieser aus der Akte
entfernt wird. Darüber hinaus möchte sie die Akte bzgl.
Umgangsregelung … lesen.
Hat sie das (eingeschränkte) Recht darauf?
es kommt ganz darauf an, was sie mit dem Fall zu tun hat. Als „Betroffener“ hat man Akteneinsichtsrecht, sonst eher nicht.
es kommt ganz darauf an, was sie mit dem Fall zu tun hat. Als
„Betroffener“ hat man Akteneinsichtsrecht, sonst eher nicht.
Ich vergaß zu erwähnen, dass es sich bei der Frau um die Mutter eines Kindes handelt, von wessen Vater sie getrennt ist und weswegen eine Akte bezüglich Umgangsregelung, Unterhalt … angelegt wurde.
Wenn ich die nette Dame oder der nette Herr vom Jugendamt wäre, dann würde ich hier erstmal unterstellen, daß es zwischen den Eltern irgendwann zu einem Rechtsstreit kommen könnte. Und dann würde ich mir dreimal überlegen, ob ich irgendwas aus der Akte herausnehmen würde.
Einen Anspruch auf Entfernung irgendwelcher Schriftsätze gibt es überhaupt nicht, denn diese Akten sind interne Vorgänge. Es ließe sich allenfalls darüber nachdenken, dass Urkunden, die mit der Sache nichts zu tun haben und die Intimsphäre eines der Betroffenen betreffen, nicht als Beweismittel herangezogen werden dürfen.