Recht auf Entfristung des Arbeitsvertrages?

Guten Tag,

ich habe schon einiges hier gelesen. Da gerade die Thematik befristete Arbeitsverträge sehr individuell ist, hoffe ich hier auf den einen oder anderen Kenner für einen Beispielsachverhalt.

Zum Sachverhalt

Das Beschäftigungsverhältnis begann zum 01.01.2007 und wurde bis zum 31.12.2008 befristet.
Der Arbeitnehmer arbeitete im Bereich A als Teilzeitkraft 30h/Woche.

Aufgrund einer internen Stellenausschreibung begann der Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit zum 01.10.2007 im Bereich B als Vollzeitkraft. Die Stellenausschreibung erfolgte nicht aufgrund Mutterschutz oder Krankheit. Der vorherige Arbeitnehmer dieser Stelle bewarb sich bei einer anderen Niederlassung sodass die besagte Stelle zum 01.10.2007 vakant war. Es wurde ein Änderungsvertrag geschlossen (Anpassung des Entgelts und der Arbeitszeit auf 40h/Woche). Die Änderung beinhaltet den Hinweis, das sich an der Zeitdauer der Befristung nichts ändert. Es bleibt also erst einmal beim 31.12.2008 in diesem Beispiel.

Aufgrund einer weiteren Ausschreibung für eine Führungsposition (neu geschaffen aufgrund Vorstandsbeschluss) ist der Arbeitnehmer nun seit dem 01.10.2008 im Bereich C als Abteilungsleiter tätig. Aufgrund des Sachgrundes der Neuschaffung einer Stelle wurde der Arbeitsvertrag über den 31.12.2008 hinaus bis zum 31.10.2009 verlängert.

Ergibt sich aus den wechselnden Tätigkeiten ein „Rechtsanspruch“ auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Die Gesamtdauer des Vertrags innerhalb des Betriebes beläuft sich mit Ende zum 31.10.2009 auf 2 Jahre und 10 Monate.

Vorab herzlichen Dank für jede Hilfe. Bei Rückfragen bitte nicht zögern.

Hallo

Menge und Dauer der Befristungen ist für die Kernfrage schnuppe.

Entscheidend ist, ob die letzte Befristung mit Sachgrund ist.
Imho:
Wenn ja -> wirksam
Wenn nein -> unwirksam (falls rechtzeitig vor Gericht festgestellt)

Gruß,
LeoLo