Recht auf Entschädigung/ Rückgabe vom PC

Hallo ,
Der PC wurde für ca. 830 Euro am 03.11.2010 bei www.tronics24.de bestellt. Er stürzte immer bei leistungsfordernden Spielen ab. Als der PC zur Reparatur geschickt wurde, konnte das Problem nicht festgestellt werden und wurde einfach ohne weitere Eingriffe zurück geschickt. Es sei kein Hardware defekt, sondern ein Software defekt. In Foren aber wurde gesagt, dass das Netzteil defekt ist. Bei einem Computerladen Vorort habe wurde der PC gecheckt. Schon in ca.15 min konnte das Problem festgestellt werden ( Netzteil). Außerdem machte die Grafikkarte komische Geräusche beim verzerren von Bildern oder Fenster. Der Service kostete 15 Euro.
Da er nun wusste wo das Problem liegt, hat er tronics24 bescheid gegeben. Sie haben ihm ein neues Netzteil zu geschickt, doch er bekam die 15 Euro nicht als Entschädigung von Tronics24 zurück.

Der PC ist immer noch sehr laut und die Grafikkarte macht immer noch komische Geräsuche, was laut Experte im Computerladen nicht normal sei. Er ist sehr unzufrieden mit dem PC, da der PC sehr laut ist und manchmal nach einem Standby Modus der Bildschirm nach 20-60 min kein Signal mehr bekommt. In der Beschreibung war „Silent“ angegeben und er hat nochmal extra telefonisch nachgefragt, ob der PC leise ist.
Man sagte ihm, dass man nur beim Starten etwas hört aber sonst nicht. Der PC ist aber so laut, dass man ihn sogar 2 Zimmer weiter hört, was sehr unangenehm ist.

Ich wollte fragen ob es eine Möglichkeit gibt den PC zurück zugeben. Soweit ich weiß hat man 2 Jahre lang Zeit, aber genaueres weiss ich jetzt auch nicht.

Ich hoffe mir kann geholfen werden.
Vielen Dank im Voraus

Hallo,

Ich wollte fragen ob es eine Möglichkeit gibt den PC zurück
zugeben. Soweit ich weiß hat man 2 Jahre lang Zeit, aber
genaueres weiss ich jetzt auch nicht.

eine gesetzliche „Geld-zurück-bei-Nichtgefallen-innerhalb-von-2 Jahren-nach-Kauf-Garantie“ gibt es nicht.

Entscheidend für jegliche Ansprüche dürfte sein, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel im Sinne des BGB oder lediglich um ein „Nicht gefallen“ des Käufers handelt.

Ungeachtet dessen sollte der Käufer bedenken, dass lokale Händler, nicht ganz uneigennützig, Versandhändler gerne in die Pfanne hauen. Insofern sind Zweifel an der Neutralität des lokalen Händlers angebracht.

Gruß

S.J.