Hallo!
„Auktionsware ist auch bei niedrigem Gebot abzugeben
Wer neuwertige Waren bei Versteigerungen anbietet, bei denen
bei Ablauf der Auktionsfrist der Meistbietende den Zuschlag
erhält, ist an das Angebot gebunden. Er muss die Sache selbst
dann verkaufen, wenn der Neupreis weit über dem erzielten
Höchstgebot liegt.
Bundesgerichtshof, AZ: VII ZR 13-01“
Nun, für den Fall, dass es wirklich so war, wie es der Verkäufer gesagt hat, nämlich dass er gar nicht das Handy hat (falsche Angabe des Modells), schaut es damit schlecht aus. Ich glaube nicht, dass ein Gericht ihn verpflichtet, das richtige zu kaufen, um es dir weiter zu veräußern, was wahrscheinlich zu seinem finanziellen Nachteil gereicht.
Wenn ich mich an den WuR-Unterricht noch richtig erinnere, läuft ein Kaufvertrag folgendermaßen ab:
- Willenserklärung vom Verkäufer an Käufer („Ich verkaufe …“) - Willenserklärung von Käufer an Verkäufer („Ich kaufe …“)
- Übergabe der Ware - Annahme der Ware
- Übergabe des Geldes - Annahme des Geldes
Das Problem ist, dass ein Irrtum bei der Abgabe der Willenserklärung vorliegt. Dadurch dass somit die Modellbezeichnung (und somit ein anderes Handy) gemeint war, sind keine übereinstimmenden Willenserklärungen aufgekommen. Damit ist kein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustandegekommen (Anfechtung wegen Irrtums von Seiten des Verkäufers).
Wenn der Verkäufer allerdings wieder versucht, das Handy mit der gleichen Beschreibung (und Modellangabe) zu verkaufen, dann erst kann man davon ausgehen, dass die Behauptung, es handle sich um einen Irrtum, ein Vorwand und somit falsch war. Erst dann hast du gute Ansatzpunkte für eine Klage.
Wenn aber dieses Handy unter einem anderen Account verkauft wirst, wird es schwierig für dich, dies zu beweisen.
Was Rechtschutzversicherung angeht, darüber kann man hier keine verbindliche Aussage machen, es sei denn, man ist gerade der betroffene Sachbearbeiter der nicht von dir genannten Rechtschutzversicherung. Bei meiner (ARAG) ist es so, dass man bei der dortigen Rechtsberatung anruft, den Fall schildert und erst dann den Bescheid (gleich am Telefon) bekommt, ob der Fall von der Versicherung gedeckt wird oder nicht.
Viele Grüße
Manor