Folgendes: Ich habe mein Notebook zur Reparatur gegeben, kurz darauf wurde ich angerufen das ich es holen kann, Ich war dort und es wurde mir gesagt das es derzeitig nicht repariert werden kann da entweder der eine oder andere Komponente Kaputt sein, bauteil kosten ca. 750 euro oder 150 euro. Da einigten wir uns auf.
"wenn ein kompatibles Modell Kommt testen wir erst ob dieses defekt sei oder des günstigere
Hallo Felle,
Du wirst bei Abgabe den Notebooks einen Reperaturvertrag unterschrieben haben. Guck in die Geschäftsbedingungen ob da was von der besagten Entsorgung steht.
Mit dem Brief bin ich mir nicht ganz sicher. Aber ich glaube die sind in der Beweispflicht dich angeschrieben zu haben.
Im Zweifelsfall setz dich mit denen in Verbindung. Wenn sich für dich keine akzeptable Lösung findet geh zum Anwalt.
Grüße aus Hannover
Soegi
Es muß zuerst ein Nachweis, für jeden nachprüfbar, vorhanden sein, dass das Gerät dort abgegeben wurde.
Danach muß der Verkäufer beweisen und belegen, dass Sie einen Bescheid bekommen haben.
Kann er das nicht, wird er zum Zeitwertersatz verpflichtet sein.
Nicht abschütteln lassen und energisch die Position halten!!
Gruß AK
Hallo,
in deinem Fall ist es jetzt etwas kompliziert:
Durch den zeitlichen Ablauf von über einem Jahr, wo du nicht nachgefragt hast, könnte so gewertet werden, als ob du das Interesse an der Sache verloren hast.
Aus deinem Bericht geht jetzt nicht hervor, ob das Laptop während der Gewährleistungzeit zur Reparatur gegeben wurde oder erst danach. Entscheidend ist auch, welche Belege du hast und was du nachweisen kannst.
Durch den ca. 40km weiten Umzug dürfte ein Teil des Personals gewechselt haben und die Erinnerung an dein Laptop eher gering sein. Das Kundenware nicht ewig aufbewahrt wird ist normal.
Mein Tipp: Das Laptop dürfte eh schon älter sein und nur noch Erinnerungswert haben. Versuche dich mit dem Geschäft so zu einigen, dass sie dir ein gebrauchtes Vergleichbares zu Verfügung stellen oder schreib das Teil ab. Den Aufwand den du haben wirst steht in keinem Verhältnis zu Restwert.
mfG
Leider kann ich da nicht weiterhelfen
Guten Tag Felle,
Ersatzteil für 750,00€? Unglaublich!
Sowas entsorgt man nicht, eventueller Verkauf.
Fragen Sie doch nach Kopie des Schreibens, das die Firma an Sie schickte, so lange das Gerät nicht repariert/abgeholt wird haftet Firma dafür. Sie haben Verantwortung für Ihr Gerät übernommen.
Haben Sie Papiere bei der Übergabe erhalten, haben Sie Zeugen?
Sofort tätig werden ist angesagt: Geld oder Gerät sollen Sie selbst entscheiden.
Persönlich mit Firma, eventuell Jemanden als Unterstützung mitnehmen; mit Verbraucherzentrale; mit … Es gibt viele Wege Grenzen zu zeigen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit lieben Grüßen Licht 10
Hi,
pauschal betrachtet dürfen sachen nur entsorgt werden wenn dies irgendwo vereinbart war (in AGB o.ä).
ich geh davon aus das dies nicht der fall war und das es auch nichts schriftlich gibt oder du einen zeugen hast
von daher würde ich meinen das dir ein ersatz zusteht.
allerdings nur der wert des defekten teils.wie hoch der ist oder war?
p.s dies ist keine rechtsausunft
gruß
dr.mo
dr.mo
danke für die antwort. Leider hat der Laptop nicht nur errinnerungswert, da er immernoch ein sehr gutes Produkt ist / war
dennoch vielen Dank
AGB´s habe ich nie bekommen bzw. unterzeichnet, es gab nur einen Abholschein / Bzw Reparatur auftrag oder besser gesagt einen erneuten Reparaturauftrag, da es nach der 1. Reparatur 2tage Später schon nicht mehr ging. Einen Zeugen Habe ich
es wurde so vereinbart das Sich die Werkstatt meldet wenn ein Produkt reinkommt mit welchem Teile identisch sind um zu testen damit meine Reparaturkosten nicht unnötig in die Höhe gehen
Na gut, aber ich nehme an, dass es zum jetzigen Zeitpunkt mindestens vier Jahre oder älter ist und damit nur noch einen ideellen Wert hat. Durch dein Abwarten von ca. ein Jahr wirst du dir im Streitfall vorhalten müssen, dass dir das Teil unwichtig ist und auch eigentlich nicht benötigst wurde, auch wenn vereinbart wurde dass sie sich melden. Und die Fa. hat dich angeblich angeschrieben. Kann sie jetzt so als Brief zwar nicht nachweisen, aber wenn es glaubhaft gemacht wird ~~~
Schau einfach mal bei ebay bei den beendeten Angeboten nach, was für solch ein vergleichbares Teil noch erzielt wurde - es wird wenig sein - das ist denn dein Streitwert, um den es geht!
Wenn der Laden noch mit Computerteilen handelt, werden die auch ab und an gebrauchte Geräte reinnehmen. Wenn überhaupt würde ich erst mich auf diese Schiene einigen, bevor ich schriftlich eine Herausgabe meiner Sache fordere.
mfG
Guten Tag,
an Hand Ihrer Schilderung gebe ich wie folgt Antwort.
Zunächst muss Ihnen der Absender des Briefes, also der Verwahrer Ihres Notebooks, nachweisen, dass Ihnen sein Schreiben auch zugegangen ist. Im Normallfall wird man nämlich solche Schreiben, die zudem noch eine Handlung abverlangen - hier das Abholen- nicht mit einfacher Post.
Sie sind und bleiben Eigentümer, egal ob sich das Gerät bei einem reparaturservice befindet oder sonstwo. D.h. weiter, man hat Ihnen Ihr Eigentum entzogen und untergehen lassen.
Sie haben jedenfalls Anspruch auf Wertersatz zum Zeitpunkt der Vernichtung, also wenn es defekt war zumindest Anspruch auf einen symbolischen Wert, den es trotz Defekt dargestellt hat.
Diesen Preis müssten Sie in Erfahrung bringen (lassen) z.B. Vergleichsangebote oder Gutachten. Dann können Sie die Servicefirma mit Ihren Ansprüchen:
- Ersatz des Notebooks in Geld
- Ersatz der Kosten der Preisfeststellung (Gutachterkosten etc.)
- Zinsen
- evtl. sonstige Kosten aus §§ 280ff BGB
konfrontieren, Ersatz verlangen und falls diese nicht zahlt klagen.
MfG
michael-sack
Rep.auftrag verweist meistens irgendwo auf eine AGB.
ich denke du bist im recht da er mit sicherheit nicht den nachweis erbringen kann dass er dich informiert hat-aber das durchzusetzten bedeutet ein langer weg-mit oder ohne anwalt.wenn rechtsschutz vorhanden ->anwalt. Wenn nicht gut überlegen ob du es allein durchziehst oder einen anwalt mit ensprechenden kosten.Ein erstgespräch kostet schon ca. 200€ d.h. kann ggf. teuer -.ob sich das lohnt?
p.s. dies ist keine rechtsauscunft
VG
MO
Hallo,
Ihr beauftragter Reperaturdienst muss den Nachweis führen, das er Sie ausreichend und in angemessener Weise benachrichtigt hat. Kann er diesen Nachweis nicht führen ist er Schadensersatzpflichtig.
Jetzt zum Komplizierten Teil:
Entscheidend ist, wer kann was beweisen. Auch gibt es sehr unterschiedliche Aufassungen was „angemessen, und ausreichend“ ist. Sie wird man zumindest geziehlt Fragen warum Sie erst nach einem Jahr nachgefragt haben. Normalerweise geschieht dies doch noch 2 oder 3 Wochen. Also nochmal der Hinweis, wer kann was beweisen.
Beachten Sie ein Rechtsstreit ist immer extrem teuer. dabei sind sehr schnell hunderte und tausende Rechtsanwalts- und Gerichtskosten erreicht. Ist es das Wert? Oder ist es vielleicht besser dies als Lehrgeld zu buchen, um das nächste Mal klüger zu agieren?! Und sich für das hierfür gesparte Geld lieber angemessen Ersatz zu besorgen…
Es grüßt Sie
Andreas