Recht auf Formalismus? Versicherung

Hallo,

man stelle sich vor, jemand wolle etwas, bspw. eine Kur, von einer Versicherung. Die notwendigen ärztlichen Atteste lägen alle vor.

Kann sich eine Versicherung nun wirksam darauf berufen, dass diese Informationen in einem ganz bestimmten Formular geliefert werden?

Denn es sei weiters einmal angenommen, dass die betroffenen Ärzte sich weigern würden, andere als die von Ihnen eh genutzten Formulare auszufüllen. Neue Ärzte wiederum würden sich weigern, weil der Patient ja bisher nicht bei Ihnen ist und die Aufnahme in den Kundenstamm würde wieder Monate in Anspruch nehmen.

An welcher Stelle könnte ein Betroffener nun rechtlich etwas erreichen? Bei der Versicherung, die sich weigert die Informationen aus einem anderen Blatt abzulesen oder bei dem Arzt, der sich weigert ein Formular auszufüllen (von dem die Versicherung wiederum behauptet, er MÜSSE es ausfüllen).

Beide Seiten stellten sich auf stur.

Besten Dank
Birk

Achja, wenn diese Frage mehr ins Brett Versicherungen passt, bitte Bescheid sagen :smile:

Hallo,

man stelle sich vor, jemand wolle etwas, bspw. eine Kur, von
einer Versicherung. Die notwendigen ärztlichen Atteste lägen
alle vor.

Kann sich eine Versicherung nun wirksam darauf berufen, dass
diese Informationen in einem ganz bestimmten Formular
geliefert werden?

Hallo,

die Versicherung stellt entsprechende Unterlagen zur Verfügung, welche auszufüllen sind, damit die Versicherung dann den Anspruch prüfen kann. Wenn diese Unterlagen nicht ausgefüllt werden, kann die Versicherung den Anspruch auch nicht prüfen.

Ich kann auch nicht bei der BfA einen Rentenantrag stellen und die Unterlagen auf einem Antrag der LVA einreichen.

Schönen Tag noch.

Denn es sei weiters einmal angenommen, dass die betroffenen
Ärzte sich weigern würden, andere als die von Ihnen eh
genutzten Formulare auszufüllen. Neue Ärzte wiederum würden
sich weigern, weil der Patient ja bisher nicht bei Ihnen ist
und die Aufnahme in den Kundenstamm würde wieder Monate in
Anspruch nehmen.

An welcher Stelle könnte ein Betroffener nun rechtlich etwas
erreichen? Bei der Versicherung, die sich weigert die
Informationen aus einem anderen Blatt abzulesen oder bei dem
Arzt, der sich weigert ein Formular auszufüllen (von dem die
Versicherung wiederum behauptet, er MÜSSE es ausfüllen).

Beide Seiten stellten sich auf stur.

Besten Dank
Birk

Hallo,

man stelle sich vor, jemand wolle etwas, bspw. eine Kur, von
einer Versicherung. Die notwendigen ärztlichen Atteste lägen
alle vor.

Kann sich eine Versicherung nun wirksam darauf berufen, dass
diese Informationen in einem ganz bestimmten Formular
geliefert werden?

Hallo,

die Versicherung stellt entsprechende Unterlagen zur
Verfügung, welche auszufüllen sind, damit die Versicherung
dann den Anspruch prüfen kann. Wenn diese Unterlagen nicht
ausgefüllt werden, kann die Versicherung den Anspruch auch
nicht prüfen.

Naja, sie könnte schon, denn die gleichen Informationen stehen ja auch in den anderen Anträgen, die der Arzt tatsächlich ausfüllt.

Es sei nur mal angenommen das Problem, dass es im Umkreis von 50km niemanden gäbe, der diesen Antrag ausfüllt, weil er entweder den Patienten nicht kennt oder eben diesen Antrag nicht ausfüllen mag.

Bisher ist die uns vorschwebende Antwort: Persönliches Pech.

Aber es kann doch nicht sein, dass eine Kur nicht etwa aufgrund eines fehlenden Befundes sondern nur aufgrund der Papier-Form nicht genehmigt werden kann. Irgendjemand muss doch zum Wohle seines Patienten/Versicherten *verpflichtet* sein, an dem Prozess konstruktiv mitzuwirken. Entweder der Arzt oder die KK.

Oder?