Guten Tag,
gibt es irgendwo in den Untiefen des Internet eine Quelle, die mir verbindlich etwas dazu sagen kann, ob ich als Erzieherin in einer kommunalen Einrichtung, Tarifvertrag TvöD V, ein Anrecht auf Fortbildungstage habe und wenn ja, wieviele pro Jahr?
Bei meinem früheren AG waren es 5 … aber das war nicht öffentlicher Dienst.
Vielen Dank schon mal vorab
Hallo,
das nennt sich Bildungsurlaub und hat mit dem TVöD unmittelbar nix zu tun (Soweit ich weiß). Leider ist die genaue Durchführung Ländersache, deshalb kann ich dir ohne dein Bundesland zu kennen nichts genaueres dazu sagen, aber lies mal hier nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub
Gruß Milton
hallo milton,
danke für die antwort … aber ich meine eben nicht den bildungsurlaub … der ist ja bei jedem arbeitgeber gleich
bei meinem früheren arbeitgeber z.b. hatte ich 5 tage, an denen ich mich zu fortbildungszwecken freistellen lassen konnte … ich wollte wissen, ob es so einen regelunga ucgßh beim tvöd gibt.
gruß, isabelle
ooops, sorry, milton war ist ja der nachname … war keine absicht
Hi!
Da der Tarifvertrag zur Einsicht ausgelegt sein muss, solltest Du mal reinsehen.
Ich kenne keinen TVÖD, der das regelt.
VG
Guido