Hallo
Neulich hat sich eine Geschichte zugetragen bei der ich nicht so ganu weiss
was ich von hier halten soll
Da kauft ein Künstler einen Gewölbekeller in einem Haus mit mehreren Eigentümer.
Der Gewölbekeller wird zu seinem Atelier ausgebaut und dazu baut sich der Künstler eine Lüftungsanlage ein. Das Denkmalschutzamt und Lüftungsbauer geben ihr okay - mündlich. Es werden dazu 2 Lüftungsrohre nach aussen gezogen - die Rohre sind nach fachmännische Absprache so kurz wie möglich gehalten und auch nur von der Hofinnenseite(Parkplatz) sichtbar. (Rohdurchmesser 10 cm .)
Das Zuluftrohr wurde bis zu 3 Meter Höhe hochgezogen um einigermassen frische Luft in den Keller zu bekommen.
Erst bei der nächsten Eigentümerversammlung wurde dem rechtsfremdlichen Künstler klargemacht, das er auch alle Eigentümer hätte fragen müssen.
Doch 2 von den fünfen drängen nun darauf das die Röhren wieder entfernt werden müssen.
Muss er jetz die Lüftungsanlage bzw die Rohre wieder abbauen bzw sich dazu zwingen lassen die Luftzufuhr knapp über den Erdboden einzusaugen um dann all die Autoabgase im Keller zu haben.
Arbeiten wäre ja dann für den armen Künstler in diesen Räumen nicht mehr möglich- und somit der ganze Gewölbekeller für ihn unbrauchbar.
Den frische Luft braucht er nicht nur zum atmen und Abgase schaden ja einem bekanntlich.
Gibt es da nicht ein Recht für frische Luft ? (körperliche Unversehrtheit)??
Was haltet ihr von dieser Geschichte -
Ich möchte gerne darüber ein Buch schreiben und hätte gerne die Anregungen wie ich dieser Geschichte ein Happy End verpassen kann
Straft hier die Unwissenheit einen Künstler ?
Werden Lüftungsleitungen wirklich einfach sinnlos verlegt ?
Muss die Underground -Kultur wirklich niedergehn ?
Liegt da vielleicht nicht sogar ein Fall von Selbstjustiz vor wenn der Künstler anfängt sich einfach weiterhin frische Luft absaugt ?
Vielen Dank für euere Anregungen zu dieser Geschichte
Otsch
Hallöchen Otsch,
bin nun ausgesprochener juristischer Laie. Aber nach eigenen
Erfahrungen geht es hier erstmal um formaljuristische Dinge. Da er
hier außerhalb seines Sondernutzungsrechtes etwas macht, ist es
mitbestimmungspflichtig. Wenn da nun Korinthenka…er bei sind, hat er
erstmal schlechte Karten. Aber ein gewichtiges Argument für die
lieben Miteigentümer sehe ich hier im zusätzlichen Zahler der
Rücklagen-Umlage. Sie haben also einen mehr in ihrer Mitte, der bei
Reparaturen die anderen finanziell entlastet. Andernfalls
leerstehender Keller. Und was ist da schon ein dezent angebrachtes
Rohr dagegen? Ein Künstler könnte den ideellen Wert der Immobilie ja
auch noch erhöhen.
Ich möchte gerne darüber ein Buch schreiben und hätte gerne
die Anregungen wie ich dieser Geschichte ein
Happy End verpassen kann
Bei entsprechender Phantasie also viel Stoff für einen Roman
Gruß
& viel Spaß beim Schreiben
TeeBird
Ps
Bekommt ich eine Manuskript-Kopie?
Hallo
In dieser Gesdchichte hauen tatsächlich richtige „Korintenhacker“ auf diesen Künstler ein -sonst wäre es ja langweilig.
Also wohl nixs von Happy End - sobald das Manuscript fertig ist veröffentliche es im Internet zum Korrekturlesen.
In diesem Sinne
Otsch
Erst bei der nächsten Eigentümerversammlung wurde dem
rechtsfremdlichen Künstler klargemacht, das er auch alle
Eigentümer hätte fragen müssen.
Bauliche Veränderungen ohne Beschluß der Miteigentümerversammlung und ohne schriftlichen Bescheid des Denkmalamtes durchzuführen ist schon einigermaßen blauäugig.
Zum einen wird man sich von irgendeiner mündlichen Zusage, die im Zweifel schlecht beweisbar ist, wenig kaufen können. Zum anderen bedarf es bei solchen baulichen Veränderungen selbstverständlich einer Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Auch ohne detailierte Rechtskenntnisse sollte es einsichtig sein, daß man nicht einfach so die Außenanlage eines Objektes verändern darf, das einem nicht (allein) gehört.
Wenn’s dumm läuft, dann muß die Anlage zurückgebaut werden.