Hallo, wenn ein Mieter mehr als drei Jahre in einer Wohnung wohnt, in der Schimmelbefall vorhanden ist und dieser von dem Vermieter trotz Versprechungen nie behoben wurde, hat dann der Mieter das Recht auf fristlose Kündigung des Mietvertrages, falls er ein ärztliches Attest vorweisen kann über eine Schimmelpilzallergie und eine Ersatzwohnung gefunden hat?
Oder kann er 20% Mietkürzung wegen Feuchtigkeit in den Wänden vornehmen bis eine neue Wohnung gefunden wurde?
Danke Euch schon mal im Voraus für Eure Antworten. LG Perle
Hallo.
Eine fristlose Kündigung wegen einer Gesundheitsgefährdung ist möglich. Es ist allerdings erforderlich, dass die Gesundheitsgefahr deutlich und nachhaltig besteht. Der Mieter trägt die Beweislast und sollte sich mit einem entsprechenden ausführlichen ärztlichen Attest absichern. Ausserdem darf der Schimmel nicht durch das Verhalten des Mieters herbeigeführt worden sein. Fristlos kündigen heisst im übrigen ohne Frist, was bedeutet, dass der Mieter dann auch tatsächlich ausziehen muss.
Risikoärmer wäre es, eine Mietminderung vorzunehmen, sich eine neue Wohnung zu suchen und ordentlich zu kündigen. Die Höhe der Mietminderung richtet sich danach, wieviele Zimmer in welcher Intensität betroffen sind und kann deutlich weniger oder deutlich mehr als 20 % sein.
Hallo leopold, vielen Dank für Deine Antwort. Wie würde so ein prozentualer Abzug in einer 2 Zimmer-Wohnung mit 50 qm aussehen, wenn das Wohnzimmer davon betroffen ist? Wäre nett, das noch zu erfahren. Lieben Gruß von Perle
Wenn der Mieter seit 3 Jahren in einer 50qm großen Wohnung lebt in der das Wohnzimmer von Schimmel befallen ist und er außer mit dem Vermieter Gespräche zu führen und schriftlich zu mahnen nichts unternommen hat, wird er es extrem schwer haben einem Gericht klar zu machen, dass die Situation für ihn so brisant, gesundheitsgefährdend und belastend war, dass er nach 3 Jahren ausziehen muss.
Fristlos zu kündigen bedeutet, es ist unzumutbar weiter in der Wohnung zu bleiben. Warum nach 3 Jahren? Wurde schriftlich mit dem VM kommuniziert? Wurde Mietminderung oder die fristlose Kündigung bereits angedroht, mit Terminsetzung zur Beseitigung?
Schimmel in der Wohnung ist furchtbar, aber für eine fristlose Kündigung genauso wie für Mietminderung sind bestimmte Formalitätes im Zeitablauf, der Form, etc. einzuhalten.
In jedem Fall würde ich hier einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der den Fall individuell betrachtet.
Viel Glück,
Nina
Hallo Nina, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Wenn sich erst nach 3 Jahren herausstellt, dass die körperlichen Beschwerden durch Schimmelpilz verursacht wurden und man leider nur mündliche Zusagen vom VM zur Behebung der Feuchtigkeit bekam, ist es vermutlich schwierig, sich durchzusetzen. LG Perle
Hi
Schimmel in der Wohnung ist furchtbar,
Schade in deinem Beitrag weiter oben stand es weitaus besser beschrieben (Es gab ein Stern dafür 
Schimmel allgemein ist nicht furchbar sondern ein Segen, nur Schimmel kann Horn oder Haare zersetzen. Wenn dem nicht so wäre, so würden wir bereits Metertief darin versinken…
Auch gibt es Camenbert und andere Schimmelkäsesorten die oft gerne gegessen werden.
Warum also diese zusätzliche Angstmache?
aber für eine fristlose
Kündigung genauso wie für Mietminderung sind bestimmte
Formalitätes im Zeitablauf, der Form, etc. einzuhalten.
Wie wäre denn der Zeitablauf einer sofortigen Kündigung einzuhalten? Gibt es denn da auch noch etwas anderes als sofort und wäre es dann noch sofort?
vlg MC
PS:
Mir ist natürlich bekannt, dass diese hinterfragenen und kritischen Beiträge beim Poster unbeliebt sind. Imho kann man aber nicht einfach alles so stehen lassen, ohne auch mal Gedanken anzustoßen zB es mal besser machen zu können…scnr.
Hallo Perle, zunächst mal: meine Antworten sind praktischer Natur, da wir in der Familie eine Hausverwaltung haben und auch fremde Immobilien verwalten. Ich bin regelmäßig vor Gericht, weil Mieter die Miete mindern und die Vermieter sich dagegen - mehr oder weniger erfolgreiche - wehren. Hier gibt es aber im Forum auch Rechtsanwälte, die dir die ganze Sache aus dem strikt juristischen Blickwinkel auseinandersetzen, mit Links zu aktuellen Gerichtsurteilen und Gesetzestexten.
Ich kann dir aus Fällen aus 2009 und 2010 sagen, dass z.B. eine Mieterin, die 1 Jahr lang mit dem Vermieter über den Schimmel in ihrer Wohnung gesprochen hatte, immermal um Beseitigung bat, aber sich nicht wirklich dahintergeklemmt hatte, von ihrer Rechtsanwältin abgeraten bekam, es bis zur fristlosen Kündigung zu treiben.
Es ist im allgemeinen bekannt, dass Schimmel in der Wohnung der Gesundheit nicht zuträglich ist und es reicht eben nicht erst dann tätig werden zu wollen, wenn einen Atemnot und Asthmaanfälle bereits plagen sondern du hättest viel früher auf die Beseitigung bestehen und diese auch durchsetzen müssen.
Viele Grüße,
Nina
Hallo Nina, danke für die ehrlichen Worte. Jedes Detail hilft, um keine Kurzschlußhandlung vorzunehmen und alles zu überdenken. Vielen Dank und lieben Gruß von Perle
allgemeiner Schimmel
Hallo
Es ist im allgemeinen bekannt, dass Schimmel in der Wohnung
der Gesundheit nicht zuträglich ist
wie kommt es dann, dass gerade der BGH es anders sieht:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Hier geht es um eine besondere Gefährdung, nicht im Allgemeinen!
…die auch noch nachgewiesen sein sollte.
und es reicht eben nicht
erst dann tätig werden zu wollen, wenn einen Atemnot und
Asthmaanfälle bereits plagen sondern du hättest viel früher
auf die Beseitigung bestehen und diese auch durchsetzen
müssen.
Ja, zB durch eine Abmahnung an den VM endlich Abhilfe anzufangen.
vlg MC
PS: Vermutungen…
…bringen üblicherweise nichts.
Nichts anderes habe ich geschrieben. Von Schimmel geht eine Gesundheitsgefahr aus, die aber ohne vorherige Kommunikation mit dem VM, das Anzeigen des Schimmels, die Aufforderung zur Beseitigung, das Anmahnen von Mietminderung, etc. nicht zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Vielmehr muss dem Vermieter gegenüber klar gemacht werden, dass man auf Beseitigung besteht. Erst danach kann man fristlos kündigen.
Wenn man sich aber 3 Jahre lang arrangiert und dann plötzlich fristlos kündigen möchte, ist das sicher der falsche Weg.
Viele Grüße,
Nina
natürlich kannst du mit sofortiger WIrkung vom MV zurücktreten.
Du kannst auch um 100% Metkürzung vornehmen da es über 1Jahr ohne Reaktion erduldet wurde und dazu kommt das dies hoch Gesundheitsschädigent für euch ist.
Voraussetzung hierfür ist allerdings:
- hast du dem VM in schriftlicher Form die Mängel mitgeteilt
- hast du ihm eine schriftliche Frist von mindestens 14 Tage gesetzt diese Mängel zu beheben
- hast du eine Mieteinbehaltung - keine Mietkürzung - schriftlich angedroht
Wenn ja kannst du sofort die Miete einbehalten oder ausziehen.
Blödsinn!
Hallo,
natürlich kannst du mit sofortiger WIrkung vom MV
zurücktreten.
Allein dieser Satz zeigt ganz deutlich: Du hast genau gar keine Ahnung und solltest in einem Expertenforum lieber gar keine Antworten geben.
Wem soll ein derartiger Unsinn eigentlich nützen. Dem Vermieter?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo
Nichts anderes habe ich geschrieben. Von Schimmel geht eine
Gesundheitsgefahr aus,
Nein, eben gerade nicht, sonst wären wir schon ausgestorben!
Der Mensch ist gegen Schimmel idR resistend, nur eben einige wenige nicht.
Gerade dies hat auch der BGH so gesehen.
Es geht um Gefährdung, die bei Schadensersatz etc. eben auch noch eine besondere sein muß.
Mag sein, das dies daran liegt, das idR unter 1% aller Schimmelarten uU für ein paar wenig anfällige Leute besonders gefährdend aber nicht gefährlich (im Sinne einer Unfallgefahr etc.) wäre. Zudem würde der Schimmel an der Wand nicht verzehrt werden.
Ich hoffe der Unterschied zwischen gefährdend und gefährlich ist bekannt.
Das eine kann mal uU, das andere ist akut permanent (imho).
Vielleicht kann es ein andere auch noch besser formulieren.
die aber ohne vorherige Kommunikation
mit dem VM, das Anzeigen des Schimmels, die Aufforderung zur
Beseitigung, das Anmahnen
…für die Beseitigung, nicht…
von Mietminderung,
…die anfällt soweit der M kein Selbstverschuldner (was oft stittig)wäre…
etc. nicht zur
fristlosen Kündigung berechtigt.
genau,
es sein denn der M kann seine ausgebrochene Krankheit (idR eine Allergie) eindeutig auf (den in der Wohung) vorhandenen Schimmel (an der Wand nicht auf dem Brot ect.) reduzieren - und gleichzeitig sein verschulden dazu ausschließen - kann
Dies wäre mit erheblichen Aufwand und Kosten verbunden, sodaß ein Umzug ein rechnerisch günstiger kommen dürfte.
Vielmehr muss dem Vermieter gegenüber klar gemacht werden,
dass man auf Beseitigung besteht. Erst danach kann man
fristlos kündigen.
Bei machen reicht nicht nur die Beseitigung, sondern eine Verhaltensänderung (des M) könnte dauerhaft die Neubildung unterdrücken.
Wenn man sich aber 3 Jahre lang arrangiert und dann plötzlich
fristlos kündigen möchte, ist das sicher der falsche Weg.
genau
vlg MC
PS:
Einen Regelsatz für eine Minderung gibt es imho nicht, hier könnte wieder es zu Unstimmigkeiten kommen.
Sorry, das sind Haarspaltereien.
Es ist so, wie ich geschrieben habe und deshalb fällt mein Fazit ähnlich aus wie deins: wenn es um 3 Monate geht und der VM vorab nie angemahnt, informiert, etc. wurde müssen wir uns mit der Schuldfrage erst gar nicht herumplagen, denn dann wird es weder Mietminderung noch fristlose Kündigung geben und ein Gutachten wird vermutlich teurer als das Weiterzahlen der Miete.